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    Gurktaler AG  439  0 Kommentare Einladung zur 7. ordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    Wien (pta010/26.07.2019/09:30) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 7. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 12. September 2019, um 14:00 Uhr in der Eventlocation Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien.

    I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses zum 31. März 2019, des mit dem Konzernlagebericht
    zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
    für das Geschäftsjahr 2018/2019
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2018/2019
    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019
    5. Beschlussfassung über die Jahresvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019
    6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

    II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 22. August 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw http://gruppe.gurktaler.at/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:

    * Jahresabschluss,
    * Konzernabschluss,
    * Lagebericht und Konzernlagebericht (zusammengefasst),
    * Corporate Governance-Bericht,
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    * Bericht des Aufsichtsrates,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
    * Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
    * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.

    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 2. September 2019 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 9. September 2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

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    Gurktaler AG Einladung zur 7. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 7. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 12. September 2019, um 14:00 Uhr in der Eventlocation Studio 44, Rennweg 44, 1038 Wien. I. …