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    Fluggastrecht  365  0 Kommentare
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    Flugverspätung: So bekommen Sie die höchste Entschädigung!

    Besonders in der momentanen Hauptreisezeit kommt es immer wieder zu Verspätungen oder sogar zum Streichen eines Fluges. Wie Sie in einem solchen Fall die maximale Entschädigung erhalten, erfahren Sie nun bei uns!

     

    Grundsätzlich steht Ihnen ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro zu. Erfolgt der Abflug erst am folgenden Tag, muss die Airline Ihnen eine Unterkunft bereitstellen.

     

    Bei Streichen des Fluges ist sogar eine volle Erstattung möglich, sowie eine Entschädigung von 125 Euro bis 600 Euro, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug davon erfahren haben.

     

     

    Wie reagiere ich, wenn die Airline nicht zahlen möchte?

     

     

    Generell kann eine Airline die Zahlung nur dann ablehnen, wenn außergewöhnliche Umstände für die Verspätung verantwortlich sind. Dies wäre zum Beispiel ein Streik oder ein Unwetter, welches das Starten unmöglich gemacht hat. In solchen Fällen besitzen Sie auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

     

    Die Angaben der Fluggesellschaften müssen allerdings nicht immer der Wahrheit entsprechen. Im Zweifelsfall sollten Sie dies prüfen lassen und Rat bei einem Rechtsanwalt einholen.

     

     

    Muss die Airline zahlen, wenn ein technischer Defekt verantwortlich ist?

     

     

    In der Regel müssen Fluggesellschaften in solchen Fällen zahlen. Gibt die Airline dies sogar zu, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihr Geld schnell erhalten. Besonders bei treuen Kunden erfolgt die Zahlung in eindeutigen Fällen meist freiwillig, wenn Sie bei der Airline direkt vorstellig werden.

     

     

    Die bekannten Tricks der Fluggesellschaften

     

     

    Das Streichen von Kurzstreckenflügen

     

    Leider ist dieser Trick gängige Praxis. Ist ein Flieger nicht ausreichend gebucht, so wird er oftmals von der Fluggesellschaft gestrichen. In der Folge werden Sie auf einen späteren Flug umgebucht, der zeitnah startet. Daher kommen Sie allerdings keine drei Stunden später an, weshalb keine Entschädigung fällig wird. Auch wenn dieser Trick für den Kunden ärgerlich ist, lässt sich hier in der Regel nichts machen.

     

    Tricksen bei der Ankunftszeit

     

    Oftmals kommt es bei Verspätungen auf Minuten an. Landet ein Flieger 2 Stunden und 59 Minuten zu spät, muss die Airline nicht zahlen. Kommt dieser jedoch eine Minute später an, ist die Grenze von drei Stunden erreicht und die Fluggesellschaft muss Sie entschädigen.

     

    Um hier wertvolle Minuten zu gewinnen, notieren Airline oft die Landezeit als Ankunftszeit. Entscheidend ist jedoch der Moment, wenn die Flugzeugtür geöffnet wird.

     

     

    Das Verweisen an verschiedene Standorte

     

    Ausländische Airlines wenden die verschiedensten Tricks an, um den Zahlungen aus dem Weg zu gehen. Zum einen kam es schon vor, dass Fluggesellschaft die Anwaltsvollmacht nicht anerkannt haben. Weigert sich die Airline mit solchen Tricks, bleibt oft nur das Pfänden der Bordkasse.

     

    Darüber hinaus verweise ausländische Airlines die Kunden gerne von Niederlassung zu Niederlassung. Dieses Verfahren zieht sich dadurch unnötig lange hin, weshalb es ratsam ist, der Airline eine angemessene Frist zu setzen.

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema “Flugverspätung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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