checkAd

    DGAP-Adhoc  357  0 Kommentare RM Rheiner Management AG: Rechtssache/ Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG





    DGAP-Ad-hoc: RM Rheiner Management AG / Schlagwort(e): Rechtssache


    RM Rheiner Management AG: Rechtssache/ Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG


    09.08.2019 / 17:30 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    RM Rheiner Management AG: Rechtssache/ Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG


    Die RM Rheiner Management AG hat heute davon Kenntnis erlangt, dass das Landgericht Köln eine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den im Juli 2007 wirksam gewordenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG getroffen hat. Im Jahre 2007 hatten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung von 144,68 EUR je Stammaktie und 146,24 EUR je Vorzugsaktie der AXA-Konzern AG erhalten. Das Landgericht Köln (LG Köln, Az. 82 O 135/07) hat nunmehr die angemessene Barabfindung mit einheitlich 177,58 EUR je Stamm- und Vorzugsaktie der AXA-Konzern AG festgesetzt.


    Auf Basis dieser erstinstanzlichen - nicht rechtskräftigen - Entscheidung im Spruchverfahren ergäbe sich für die RM Rheiner Management AG ein Nachzahlungsanspruch (vor Berücksichtigung darauf entfallender Zinsen) von insgesamt mehr als 0,9 Mio. EUR, der vor Berücksichtigung etwaiger Ertragsteuern in voller Höhe ertragswirksam wäre und den Nettoinventarwert erhöhen würde.


    Nach dem bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin AXA S.A., Paris, im vorgenannten Spruchverfahren und der Erfahrung aus anderen Verfahren ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Spruchverfahren mit der Entscheidung des Landgerichts Köln nicht beendet ist, sondern in der Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt werden wird. Darüber hinaus steht auch den anderen Beteiligten des Verfahrens, d.h. den antragstellenden ehemaligen Aktionären der AXA-Konzern AG, das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ob, wann und in welcher Höhe es zu einer Nachzahlung kommen wird, kann daher aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden.


    Köln, 09.08.2019


    Der Vorstand



    Ansprechpartner bei Rückfragen:



    Hans Peter Neuroth

    Mitglied des Vorstands der RM Rheiner Management AG

    Friesenstrasse 50, 50670 Köln



    Tel. (02 21) 8 20 32- 0

    Fax (02 21) 8 20 32- 30



    email silvia.schneider@rheiner-management.de

    web www.rheiner-management.de











    09.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de






























    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: RM Rheiner Management AG
    Friesenstraße 50
    50670 Köln
    Deutschland
    Telefon: 0221-820320
    Fax: 0221-82032-30
    E-Mail: info@rheiner-management.de
    Internet: www.rheiner-management.de
    ISIN: DE0007018707
    WKN: 701870
    Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf
    EQS News ID: 855347





     
    Ende der Mitteilung DGAP News-Service




    855347  09.08.2019 CET/CEST










    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc RM Rheiner Management AG: Rechtssache/ Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG DGAP-Ad-hoc: RM Rheiner Management AG / Schlagwort(e): Rechtssache RM Rheiner Management AG: Rechtssache/ Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG 09.08.2019 / 17:30 CET/CEST …