Knaller-Urteil im Diesel-Skandal: Auch VW Software Update ist manipuliert
Damit beginnt der Diesel-Skandal quasi von vorn: Das Landgericht Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass das Software Update, mit dem Volkswagen die Abgas-Manipulationen eigentlich beenden wollte, ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Damit könnten nun viele Hunderttausend Diesel-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz haben.
In dem Fall (Az. 7O 166/18) ging es um einen VW Tiguan Diesel mit dem Skandal-Motor EA 189. Diesem Fahrzeug wurde das von Volkswagen angebotene Software Update aufgespielt, das nach Angaben des Unternehmens die unerlaubte Abschalteinrichtung entfernt. Doch tatsächlich stellte sich nun in dem Verfahren heraus, dass VW auch in dem Software-Update sogenannte Thermofenster verwendet. Diese sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 10 und 32 Grad Celsius funktioniert. Ist es wärmer oder kälter, so bleibt die Abgasreinigung ausgeschaltet.
Damit weist auch das Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung auf, so das Landgericht Düsseldorf. Dies gelte vor allem, weil Volkswagen seine Kunden nicht über das Thermofenster informiert habe. Der Autohersteller habe den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
Mit diesem Urteil wird ein völlig neues Kapital im Diesel-Skandal aufgeschlagen. Denn trifft die Rechtsmeinung des Düsseldorfer Gerichts zu, dann sind die Diesel-Fahrzeuge, die das Software-Update bereits erhalten haben, weiterhin illegal unterwegs. Dies betrifft sowohl Volkswagen, als auch Audi, Seat und Skoda. Besitzer dieser Fahrzeuge können somit Schadensersatz fordern.
Und noch ein zweiter Aspekt ist brisant: Ist das Software-Update illegal, hat sich jegliche Diskussion um eine Verjährung von Schadensersatzansprüchen erledigt. Bisher hatte VW argumentiert, dass solche Ansprüche drei Jahren nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals verjährt sein könnten. Doch das fehlerhafte Software-Update führt nun dazu, dass die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt.
Besitzer von Fahrzeugen aus der Volkswagen-Gruppe (VW, Audi, Seat, Skoda) haben somit nun wieder deutlich bessere Chancen, auf Schadensersatz oder auf die Rückgabe ihres Fahrzeugs zu klagen. Dies gilt insbesondere für Autos mit dem Schummel-Motor EA189, aber auch für andere Diesel-Fahrzeuge. Deren Besitzer sollten umgehend prüfen lassen, welche neuen Ansprüche sich für sie aus dem wichtigen Düsseldorfer Urteil ergeben. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten oder – kostenlos und unverbindlich – bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.
Auch ein späterer Rechtsstreit ist für die Kläger zumeist ohne Kostenrisiko möglich. In der Regel übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann auf die Unterstützung eines Prozessfinanzierers zurückgreifen – in diesem Fall entstehen Kosten nur im Erfolgsfall.