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Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.08.2019)