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    BaFin News  117  0 Kommentare Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

    FRANKFURT (BaFin) -

    Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

    Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.08.2019)



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    BaFin News Baerenberg Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit dem angeblichen Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das …

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