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     3096  0 Kommentare Verbraucherschutz behindert: das linke Spiel der ÖRAG Rechtsschutz – ein Fall für die Bafin?

    Viele Verbraucher haben den Widerruf ihrer Baufinanzierung (Widerrufsjoker) mit Unterstützung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung umgesetzt. Das hat der ÖRAG offenbar hohe Kosten beschert. Nun wehrt sich die Versicherung – auf zweifelhafte Art und Weise. Welche Rolle spielen die Sparkassen dabei?

    Etliche Verbraucheranwälte haben in den vergangenen Wochen Post bekommen. Absender: Die ÖRAG, eine Rechtsschutzversicherung, die zur Finanzgruppe der Sparkassen gehört. In den Schreiben erhebt die ÖRAG heftige Vorwürfe gegen die Anwälte. Sie hätten entweder unberechtigte und fachlich fehlerhafte Klagen für Kunden der ÖRAG eingereicht. Die ÖRAG habe daraufhin die Kosten tragen müssen. Dabei geht es um den Widerruf von Baufinanzierungen, den sogenannten Widerrufsjoker.

    Mit einem solchen Widerruf sind Verbraucher in vielen Fällen vorzeitig aus einem teuren Immobilienkredit ausgestiegen, weil die Verträge Formfehler aufwiesen. In der Regel war dazu anwaltliche Hilfe nötig, nicht selten auch eine Klage vor Gericht. Häufig war damit für die Kreditnehmer ein wirtschaftlicher Vorteil von mehr als 10.000 Euro verbunden – Geld, das den Banken verloren ging.

    Die Kosten eines solchen Verfahrens trugen häufig Rechtsschutzversicherungen, darunter die ÖRAG. Sie war dabei ein besonders dankbarer Partner, weil sie lange Zeit sehr großzügige Bedingungen hatte. Immobilienbesitzer konnten dabei erst einen Rechtsschutz bei der ÖRAG abschließen und dann – nach einer Wartezeit von drei Monaten – den Widerruf der Baufinanzierung erklären. Die ÖRAG musste dann die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen.

    Im Klartext: Die ÖRAG hat hier offenbar geschlafen und ihre Bedingungen viel zu spät angepasst. Branchenkennern zufolge sind ihr dabei enorme Kosten entstanden. Einen Teil dieser Kosten versucht man nun offenbar, zurückzuholen – und das mit äußerst fragwürdigen Mitteln. Reihenweise überzieht die ÖRAG Verbraucheranwälte – darunter auch Kooperationsanwälte der IG Widerruf – mit dem Vorwurf der Pflichtverletzung. Daraus leitet die Versicherung die Forderung ab, dass die Anwälte die eigenen Honorare zurückzahlen sollen. Zudem sollen sie die Kosten für Gericht und die Anwälte der Gegenseite übernehmen. Einige Verbraucherkanzleien fürchten angesichts dieses Risikos bereits um ihre Existenz.

    Nun muss man wissen, dass die Anwälte jede einzelne Klage, die auf Kosten einer Rechtsschutzversicherung geführt wird, im Vorfeld von dieser genehmigen lassen müssen. Im Rahmen dieser sogenannten Deckungszusage prüft die Rechtsschutzversicherung bereits die grundsätzlichen Erfolgsaussichten einer Klage. Erst wenn die Versicherung grünes Licht gibt, kann der Anwalt tätig werden. Es ist also nicht so, dass die Anwälte einfach ohne Zustimmung der Rechtsschutzversicherung loslegen. Umso zweifelhafter ist es, wenn die ÖRAG nun die Kosten verlorener Verfahren auf die Anwälte abwälzen will – immerhin hat sie diesen Verfahren zuvor zugestimmt.

    Damit führt die ÖRAG ein seltsames Geschäftsgebaren weiter, das sie schon früher beim Widerrufsjoker an den Tag legte. Bis vor etwa einem Jahr verweigerte sie nämlich Deckungszusagen mit nachweislich falschen Argumenten. Erst als einige Anwälte gegen die ÖRAG klagten und die Deckung gerichtlich erzwangen, knickte die Rechtsschutzversicherung ein.

    Aber vielleicht gibt es auch einen anderen Hintergrund für das obskure Verhalten der ÖRAG. Denn die Versicherung gehört wie gesagt zur Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sparkassen wiederum sind mit die wichtigsten Baufinanzierer in Deutschland. Zudem sind viele ihrer Kreditverträge recht fehlerhaft und stehen daher häufig im Visier des Widerrufsjokers. Somit ist die Vermutung nicht abwegig, dass die ÖRAG die Verbraucheranwälte vielleicht auch deshalb ins Visier nimmt, um den Druck der Widerrufler auf die Sparkassen abzumildern.

    Ein solches Vorgehen wäre aber mehr als fragwürdig. Denn ein Rechtsschutzversicherer ist in erster Linie seinen Kunden verpflichtet. Verfolgt er stattdessen eine Politik der Einschüchterung gegenüber Verbraucheranwälten, dann reduziert er damit die Möglichkeiten seiner Kunden, ihr gutes Recht wahrzunehmen.

    Insofern könnte dieses Verhalten durchaus eine nähere Überprüfung durch die Versicherungsaufsicht, die Bafin, nach sich ziehen. Diese schreibt auf ihrer Website, das Ziel ihrer Kontrolle sei, „dass die Versicherer das Vertrauen, das die Kunden in sie setzen, rechtfertigen“. Genau diese Tatsache aber scheint durch das Verhalten der ÖRAG ernsthaft gefährdet.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Verbraucherschutz behindert: das linke Spiel der ÖRAG Rechtsschutz – ein Fall für die Bafin? Viele Verbraucher haben den Widerruf ihrer Baufinanzierung (Widerrufsjoker) mit Unterstützung der ÖRAG Rechtsschutzversicherung umgesetzt. Das hat der ÖRAG offenbar hohe Kosten beschert. Nun wehrt sich die Versicherung – auf zweifelhafte Art und Weise. Welche Rolle spielen die Sparkassen dabei?