Verstoß gegen Prospektpflicht
BaFin schreitet gegen Security Token Offering (STO) ohne Prospekt ein
Die BaFin wirft der BTC-ECHO GmbH einen Verstoß gegen das Wertpapiergesetz vor. Ein Wertpapier in Form eines Security Token sei ohne die vorherige Veröffentlichung eines Prospekts öffentlich angeboten worden, so der Vorwurf.
In einer Pressemitteilung der BaFin vom Montag heißt es: „Es besteht der hinreichende Verdacht, dass die BTC-ECHO GmbH in Deutschland ein Wertpapier in Form von „SECURITY TOKEN“ öffentlich anbietet.“ Und weiter: „Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.“
Bei sogenannten Security Token Offerings (STOs) handelt es sich um ein öffentliches Angebot eines Wertpapiers, das tokenbasiert ist. STOs unterliegen in Deutschland dem Wertpapierrecht, denn sie bieten wie Aktien ihren Käufern eine Unternehmensbeteiligung.
BTC-Echo schrieb in einer Mitteilung: „Wir prüfen den Sachverhalt aktuell mit einer im Kapitalmarktrecht erfahrenen Kanzlei und werden konkreter darauf eingehen, sobald uns dies möglich ist. Vor dem Hintergrund unserer Fokussierung auf qualifizierte Investoren überrascht uns das Vorgehen der Behörde jedoch sehr. So fand vor der Meldung keinerlei vorherige Kontaktaufnahme, weder mündlich noch schriftlich statt. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir das Engagement zum Verbraucherschutz der BaFin unterstützen und dieses für elementar halten, um eine regulierte Token-Ökonomie in Deutschland zu etablieren. Entsprechend werden wir umgehend bestehende Fragen und etwaige Missverständnisse gemeinsam mit der BaFin klären, sobald uns Informationen zu dem Verfahren vorliegen.“
Anfang 2019 hatte die BaFin erstmals in ihrer Geschichte einen Wertpapierprospekt zu einem STO in Deutschland gebilligt. Dies wurde von Experten als Paradigmenwechsel gewertet. Laut der BaFin werden derzeit weitere STO-Wertpapierprospekte geprüft.
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Autor: Ferdinand Hammer