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     383  0 Kommentare elumeo SE begrüßt Beschlagnahmung des PWK-Vermögens / Thailändisches Gericht beschlagnahmt Vermögen der PWK / Nach öffentlicher Versteigerung können Löhne und Abfindungen beglichen werden - Seite 2


    Initiatoren ist. Zwischenzeitlich wurden die Ermittlungen in der
    Strafsache durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht
    eingestellt. Das Management der elumeo SE wurde vollständig
    entlastet.

    Die OSH hatte darüber hinaus in einem Rechtsstreit vor dem
    Landgericht Berlin geklagt, da ihr die Teilnahme an der
    außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 versagt
    worden war. Auch diese Klage wies das Gericht vollständig als
    unbegründet ab und verurteilte zudem die Klägerin dazu, die Kosten
    des Verfahrens zu tragen.

    elumeo nimmt zu allen Vorwürfen Stellung und widerlegt die
    unwahren Behauptungen:

    - RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019,
    den vier PWK-Geschäftsführern drohe nach thailändischem
    Arbeitsrecht wegen der Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen
    an die 600 Mitarbeiter eine hohe Gefängnisstrafe. Dies sei durch
    das Verhalten der elumeo SE verursacht worden. Diese Behauptung
    ist falsch. Richtig ist: Eine Haftung nach thailändischem Recht
    besteht nur dann, wenn die Manager Löhne und Abfindungen
    vorsätzlich nicht gezahlt hätten, obwohl sie dazu in der Lage
    gewesen wären. Die Behauptungen von RA Schaetze sind daher in
    sich widersprüchlich. Eine strafrechtliche Verantwortung der
    Manager der PWK kann nur dann entstanden sein, wenn die
    Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen gerade nicht auf dem
    Verhalten der elumeo SE beruhte. Sofern die thailändische Justiz
    daher einen Haftungsgrund der früheren Manager der PWK sieht,
    bestätigt dies im Gegenteil, dass die elumeo-Gruppe ihren
    Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und die Manager der PWK
    somit in der Lage gewesen sind, die Löhne und Abfindungen zu
    zahlen.

    - RA Schaetze behauptet zudem in den Pressemitteilungen vom
    6.8.2019 und vom 22.8.2019, elumeo SE habe trotz drastisch
    rückläufiger Verkaufszahlen weiterhin Schmuck bei PWK in
    Thailand bestellt. Diese Behauptung ist irreführend. Richtig
    ist: Aufgrund der zu hohen Produktionskosten bei der PWK und dem
    rückläufigen Absatzvolumen wurde das monatliche Bestellvolumen
    im Mai 2018 auf 25.000 Stück reduziert. Darüber hinaus gab es
    anders als von RA Roderich Schaetze dargestellt hierzu keine
    umsetzungsfähigen Restrukturierungsvorschläge seitens des
    Managements der PWK.

    - In der Pressemitteilung vom 6.8.2019 behauptet RA Schaetze, die
    beantragte Sonderprüfung solle angeblich Pflichtwidrigkeiten und
    Verstöße des Verwaltungsrats gegen das Gesetz aufdecken und
    klären, ob und wie die Mitglieder des Verwaltungsrats zum
    Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre handelten. Diese
    Behauptung ist irreführend. Der Umfang des Sonderprüfungsantrags
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