elumeo SE begrüßt Beschlagnahmung des PWK-Vermögens / Thailändisches Gericht beschlagnahmt Vermögen der PWK / Nach öffentlicher Versteigerung können Löhne und Abfindungen beglichen werden - Seite 2
Initiatoren ist. Zwischenzeitlich wurden die Ermittlungen in der
Strafsache durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht
eingestellt. Das Management der elumeo SE wurde vollständig
entlastet.
Die OSH hatte darüber hinaus in einem Rechtsstreit vor dem
Landgericht Berlin geklagt, da ihr die Teilnahme an der
außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 versagt
worden war. Auch diese Klage wies das Gericht vollständig als
unbegründet ab und verurteilte zudem die Klägerin dazu, die Kosten
des Verfahrens zu tragen.
elumeo nimmt zu allen Vorwürfen Stellung und widerlegt die
unwahren Behauptungen:
- RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019,
den vier PWK-Geschäftsführern drohe nach thailändischem
Arbeitsrecht wegen der Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen
an die 600 Mitarbeiter eine hohe Gefängnisstrafe. Dies sei durch
das Verhalten der elumeo SE verursacht worden. Diese Behauptung
ist falsch. Richtig ist: Eine Haftung nach thailändischem Recht
besteht nur dann, wenn die Manager Löhne und Abfindungen
vorsätzlich nicht gezahlt hätten, obwohl sie dazu in der Lage
gewesen wären. Die Behauptungen von RA Schaetze sind daher in
sich widersprüchlich. Eine strafrechtliche Verantwortung der
Manager der PWK kann nur dann entstanden sein, wenn die
Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen gerade nicht auf dem
Verhalten der elumeo SE beruhte. Sofern die thailändische Justiz
daher einen Haftungsgrund der früheren Manager der PWK sieht,
bestätigt dies im Gegenteil, dass die elumeo-Gruppe ihren
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und die Manager der PWK
somit in der Lage gewesen sind, die Löhne und Abfindungen zu
zahlen.
- RA Schaetze behauptet zudem in den Pressemitteilungen vom
6.8.2019 und vom 22.8.2019, elumeo SE habe trotz drastisch
rückläufiger Verkaufszahlen weiterhin Schmuck bei PWK in
Thailand bestellt. Diese Behauptung ist irreführend. Richtig
ist: Aufgrund der zu hohen Produktionskosten bei der PWK und dem
rückläufigen Absatzvolumen wurde das monatliche Bestellvolumen
im Mai 2018 auf 25.000 Stück reduziert. Darüber hinaus gab es
anders als von RA Roderich Schaetze dargestellt hierzu keine
umsetzungsfähigen Restrukturierungsvorschläge seitens des
Managements der PWK.
- In der Pressemitteilung vom 6.8.2019 behauptet RA Schaetze, die
beantragte Sonderprüfung solle angeblich Pflichtwidrigkeiten und
Verstöße des Verwaltungsrats gegen das Gesetz aufdecken und
klären, ob und wie die Mitglieder des Verwaltungsrats zum
Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre handelten. Diese
Behauptung ist irreführend. Der Umfang des Sonderprüfungsantrags
unwahren Behauptungen:
- RA Schaetze behauptet in den Pressemitteilungen vom 6.8.2019,
den vier PWK-Geschäftsführern drohe nach thailändischem
Arbeitsrecht wegen der Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen
an die 600 Mitarbeiter eine hohe Gefängnisstrafe. Dies sei durch
das Verhalten der elumeo SE verursacht worden. Diese Behauptung
ist falsch. Richtig ist: Eine Haftung nach thailändischem Recht
besteht nur dann, wenn die Manager Löhne und Abfindungen
vorsätzlich nicht gezahlt hätten, obwohl sie dazu in der Lage
gewesen wären. Die Behauptungen von RA Schaetze sind daher in
sich widersprüchlich. Eine strafrechtliche Verantwortung der
Manager der PWK kann nur dann entstanden sein, wenn die
Nichtzahlung der Gehälter und Abfindungen gerade nicht auf dem
Verhalten der elumeo SE beruhte. Sofern die thailändische Justiz
daher einen Haftungsgrund der früheren Manager der PWK sieht,
bestätigt dies im Gegenteil, dass die elumeo-Gruppe ihren
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und die Manager der PWK
somit in der Lage gewesen sind, die Löhne und Abfindungen zu
zahlen.
- RA Schaetze behauptet zudem in den Pressemitteilungen vom
6.8.2019 und vom 22.8.2019, elumeo SE habe trotz drastisch
rückläufiger Verkaufszahlen weiterhin Schmuck bei PWK in
Thailand bestellt. Diese Behauptung ist irreführend. Richtig
ist: Aufgrund der zu hohen Produktionskosten bei der PWK und dem
rückläufigen Absatzvolumen wurde das monatliche Bestellvolumen
im Mai 2018 auf 25.000 Stück reduziert. Darüber hinaus gab es
anders als von RA Roderich Schaetze dargestellt hierzu keine
umsetzungsfähigen Restrukturierungsvorschläge seitens des
Managements der PWK.
- In der Pressemitteilung vom 6.8.2019 behauptet RA Schaetze, die
beantragte Sonderprüfung solle angeblich Pflichtwidrigkeiten und
Verstöße des Verwaltungsrats gegen das Gesetz aufdecken und
klären, ob und wie die Mitglieder des Verwaltungsrats zum
Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre handelten. Diese
Behauptung ist irreführend. Der Umfang des Sonderprüfungsantrags