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     1479  0 Kommentare 2 Aktien, die von Donald Trumps Solarzollpolitik profitieren

    Im Juni 2019 gab die Trump-Administration bekannt, dass bifaciale Solarmodule – Panele, bestehend aus Solarzellen, die von zwei Seiten Sonnenenergie einfangen können – von den Importzöllen ausgenommen sein würden, die im Januar 2018 eingerichtet worden waren. Das wurde als großer Sieg für Solarprojektierer gefeiert, die bei steigender internationaler Produktion von günstigeren Solarpanelen aus Übersee profitiert hätten.

    Vor Kurzem jedoch machte die Trump-Administration eine Kehrtwende und kündigte an, dass die Ausnahme am 28. Oktober enden werde. Das sind schlechte Neuigkeiten für Solarprojektierer und Hersteller mit internationaler Produktion. Zwei andere Unternehmen jedoch freuen sich diebisch über die Entscheidung, und sie sind mit die besten Erneuerbare-Energien-Aktien, die du besitzen kannst.

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    First Solars Albtraum ist vorbei

    Als die Solarzölle erstmals angekündigt wurden, galt First Solar (WKN: A0LEKM) als der klare Sieger. Es produziert hauchdünne Solarpanele, die, selbst wenn sie international produziert würden, gar nicht unter die Zölle fallen. Zudem produziert das Unternehmen extrem viel in den USA, weshalb es überproportional viel Geschäft in diesem Markt gewinnt.

    Doch für große Solarprojektierer waren importierte bifaciale Panele eine gute Alternative zu First Solars Panelen. Dass der internationale Wettbewerb es nun schwieriger haben wird, ist eine große Sache für das Unternehmen. Es würde mich nicht überraschen, hierdurch in der zweiten Jahreshälfte steigende Auftragseingänge und Margen zu sehen. Hab auf jeden Fall ein Auge auf den Quartalsbericht des Unternehmens!

    SunPowers Deals zahlen sich aus

    Kein Unternehmen hat mehr für die Expansion in den USA und die Vermeidung von Zöllen getan als SunPower (WKN: A1JNM7). Die Ausnahme für bifaciale Panele hat den Nutzen dieser Maßnahmen etwas geschmälert. Jetzt jedoch sollten sich die Anstrengungen, Herstellungskapazitäten in den USA zu schaffen, umso mehr auszahlen.

    Der größte Deal war die Übernahme von SolarWorld Americas, um in dessen Fabrik in Oregon mit der Produktion von Solarpanelen der P-Serie zu beginnen. Panele der P-Serie nutzen massenproduzierte, standardisierte Solarzellen, die bis zu einer bestimmten Grenze zollfrei importiert werden konnten. Diese wurden zu einem Panel kombiniert, das etwas effizienter war als herkömmliche Panele. P-Serien-Panele eignen sich vor allem für große Solarprojekte. Der Wegfall der Zollausnahme für bifaciale Panele sollte das Unternehmen auf diesen Märkten etwas wettbewerbsfähiger machen.

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Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. 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Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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    2 Aktien, die von Donald Trumps Solarzollpolitik profitieren Im Juni 2019 gab die Trump-Administration bekannt, dass bifaciale Solarmodule – Panele, bestehend aus Solarzellen, die von zwei Seiten Sonnenenergie einfangen können – von den Importzöllen ausgenommen sein würden, die im Januar 2018 eingerichtet …

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