Wirecard AG veröffentlicht Details zum Aktienrückkaufprogramm 2019/I - Seite 2
Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend
Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird
insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das
Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu
verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2019/I
enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Das Aktienrückkaufprogramm 2019/I kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.
Die erworbenen Aktien können zu jedem der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) genannten Zwecke verwendet werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2019/I zusammenhängenden
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs.
2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden
Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf
ihrer Website (www.wirecard.de) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen
und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Über Wirecard:
Wirecard (GER:WDI) ist eine der weltweit am schnellsten wachsenden digitalen
Plattformen im Bereich Financial Commerce. Wir bieten sowohl Geschäftskunden als
auch Verbrauchern ein ständig wachsendes Ökosystem an Echtzeit-Mehrwertdiensten
rund um den innovativen digitalen Zahlungsverkehr durch einen integrierten
B2B2C-Ansatz. Dieses Ökosystem konzentriert sich auf Lösungen aus den Bereichen
Payment & Risk, Retail & Transaction Banking, Loyalty & Couponing, Data
Analytics & Conversion Rate Enhancement in allen Vertriebskanälen (Online,
Mobile, ePOS). Wirecard betreibt regulierte Finanzinstitute in mehreren
Schlüsselmärkten und hält Lizenzen aus allen wichtigen Zahlungs- und
Kartennetzwerken. Die Wirecard AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert
(DAX und TecDAX, ISIN DE0007472060). Besuchen Sie uns auf www.wirecard.de,
folgen Sie uns auf Twitter @wirecard und auf Facebook @wirecardgroup.
OTS: Wirecard AG
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/15202
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_15202.rss2
ISIN: DE0007472060
Wirecard-Kontakt:
Wirecard AG
Iris Stöckl
VP Investor Relations/ Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 89-4424-1424
E-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com
http://www.wirecard.de
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Reuters: WDI.GDE
Bloomberg: WDI GY
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) genannten Zwecke verwendet werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2019/I zusammenhängenden
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs.
2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden
Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten
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