checkAd

     1267  0 Kommentare Wirecard AG veröffentlicht Details zum Aktienrückkaufprogramm 2019/I - Seite 2


    Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
    Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend
    Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
    unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird
    insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das
    Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu
    verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung
    (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2019/I
    enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

    Das Aktienrückkaufprogramm 2019/I kann, soweit erforderlich und rechtlich
    zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.

    Die erworbenen Aktien können zu jedem der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU)
    Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
    Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) genannten Zwecke verwendet werden.

    Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2019/I zusammenhängenden
    Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs.
    2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden
    Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
    solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

    Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten
    Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf
    ihrer Website (www.wirecard.de) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen
    und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe
    mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

    Über Wirecard:

    Wirecard (GER:WDI) ist eine der weltweit am schnellsten wachsenden digitalen
    Plattformen im Bereich Financial Commerce. Wir bieten sowohl Geschäftskunden als
    auch Verbrauchern ein ständig wachsendes Ökosystem an Echtzeit-Mehrwertdiensten
    rund um den innovativen digitalen Zahlungsverkehr durch einen integrierten
    B2B2C-Ansatz. Dieses Ökosystem konzentriert sich auf Lösungen aus den Bereichen
    Payment & Risk, Retail & Transaction Banking, Loyalty & Couponing, Data
    Analytics & Conversion Rate Enhancement in allen Vertriebskanälen (Online,
    Mobile, ePOS). Wirecard betreibt regulierte Finanzinstitute in mehreren
    Schlüsselmärkten und hält Lizenzen aus allen wichtigen Zahlungs- und
    Kartennetzwerken. Die Wirecard AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert
    (DAX und TecDAX, ISIN DE0007472060). Besuchen Sie uns auf www.wirecard.de,
    folgen Sie uns auf Twitter @wirecard und auf Facebook @wirecardgroup.

    OTS: Wirecard AG
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/15202
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_15202.rss2
    ISIN: DE0007472060

    Wirecard-Kontakt:
    Wirecard AG
    Iris Stöckl
    VP Investor Relations/ Corporate Communications
    Tel.: +49 (0) 89-4424-1424
    E-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com
    http://www.wirecard.de
    ISIN DE0007472060
    Reuters: WDI.GDE
    Bloomberg: WDI GY
    Seite 2 von 2


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    Wirecard AG veröffentlicht Details zum Aktienrückkaufprogramm 2019/I - Seite 2 Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Der Vorstand ("Vorstand") der Wirecard AG (ISIN DE0007472060) ("Gesellschaft") hat am 17. Oktober 2019 mit …