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     610  0 Kommentare Widerrufsjoker: Beim Widerruf einer Baufinanzierung droht Verjährung!

    Etliche zehntausend Immobilienbesitzer haben den sogenannten Widerrufsjoker genutzt und ihre Baufinanzierung widerrufen. Viele hat jedoch der Mut verlassen, nachdem die Bank abgelehnt hat. Dabei stehen die Chancen auf die Durchsetzung des Widerrufs gut. Für Altfälle droht nun zum Jahresende 2019 die Verjährung – wer also seine Chance nutzen will, muss jetzt aktiv werden.

    Vor drei Jahren hat der Gesetzgeber den Widerrufsjoker für Immobilienkredite eingeschränkt. Für Baufinanzierungen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, war der Widerruf nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Danach war Feierabend – auch wenn der Darlehensvertrag Formfehler aufwies, die eigentlich ein „ewiges Widerrufsrecht“ auslösen. Doch die Bundesregierung wollte bei dem Thema offensichtlich den Deckel draufmachen und den Banken etwas Erleichterung verschaffen.

    Doch sie erreichte das Gegenteil. Die Medienberichterstattung führte im Frühjahr 2016 zu einem Ansturm auf die Kreditinstitute. Viele Verbraucher widerriefen ihre Kredite in der Hoffnung auf niedrigere Zinsen. In den meisten Fällen durchaus zurecht – denn die Mehrzahl der Baufinanzierungen aus der Zeit bis 2010 weist schwerwiegende Formfehler auf. Doch die Banken blockten den Widerruf zunächst ab, um die Kunden abzuwiegeln. Erst mit Hilfe von Anwälten und gerichtlichen Verfahren setzten Hartnäckige den Widerruf dann doch noch erfolgreich durch.

    Viele Verbraucher ließen sich jedoch vom Widerstand der Bank einschüchtern und legten den Widerrufsjoker damals auf Eis. Für sie gibt es nun bis Jahresende die letzte Chance. Denn Ansprüche aus dem Widerruf, der im Jahr 2016 ausgesprochen wurde, können zum Ende 2019 verjähren. Für Immobilienbesitzer, die damals ihr Darlehen widerrufen haben, das Vorhaben dann aber ad acta gelegt haben, lohnt es sich, jetzt noch einmal aktiv zu werden.

    Denn nach den Erfahrungen der IG Widerruf sind viele Banken inzwischen gerade bei Altfällen (also Krediten bis 2010) sehr viel kompromissbereiter als dies im Jahr 2016 noch der Fall war. Offenbar ist man bestrebt, das Thema vom Tisch zu bekommen und macht teilweise sehr großzügige Kompromissvorschläge.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob ihre Baufinanzierung für einen Widerruf in Frage kommt.

    Damit wird das Thema auch für all jene interessant, die nicht auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können, um die Kosten eines Rechtsstreits abzudecken. Denn in vielen Fällen springt ein Prozessfinanzierer ein, so dass kein Kostenrisiko besteht und nur im Erfolgsfall ein prozentuales Honorar fällig wird.

    Allerdings stellt sich die Frage, ob ein Widerruf noch sinnvoll ist, wenn das Darlehen demnächst ohnehin aus der Zinsbindung herausläuft oder dies sogar schon der Fall war. Die Antwort ist eindeutig ja. Denn beim Widerruf steht dem Kunden auch eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu. Das ist eine Verzinsung der von ihm seit Kreditbeginn an die Bank gezahlten Raten, also Zins und Tilgung. Gerade bei vergleichsweise alten Darlehen ist diese Nutzungsentschädigung hoch. In vielen Fällen kommt ein Anspruch von fünf bis zehn Prozent der Kreditsumme zusammen, die die Bank bezahlen muss - selbst dann, wenn das Darlehen inzwischen ausgelaufen ist.

    Zudem macht der jüngste Rutsch bei den Hypothekenzinsen den Widerrufsjoker für noch laufende Baufinanzierungen sehr interessant. So kann aus einem Darlehen mit vier Prozent Zinsen über Nacht ein Kredit mit nur noch einem Prozent werden. Verbraucher, die in 2016 ihren Immobilienkredit bei ihrer Bank wirksam widerrufen haben, sollten daher prüfen lassen, ob ein erneutes Vorgehen sinnvoll ist. Eine solche Prüfung ist beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich. Für alle Darlehen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ist eine Prüfung auch dann uneingeschränkt möglich, wenn das Darlehen bisher noch nicht widerrufen wurde.  


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Beim Widerruf einer Baufinanzierung droht Verjährung! Etliche zehntausend Immobilienbesitzer haben den sogenannten Widerrufsjoker genutzt und ihre Baufinanzierung widerrufen. Viele hat jedoch der Mut verlassen, nachdem die Bank abgelehnt hat. Dabei stehen die Chancen auf die Durchsetzung des Widerrufs gut. Für Altfälle droht nun zum Jahresende 2019 die Verjährung – wer also seine Chance nutzen will, muss jetzt aktiv werden.