Doppelverbeitragung in der GKV: Bundesrat beschließt Entlastung der Betriebsrentner
Foto: www.dasinvestment.com
Nach dem Bundestag stimmt nun auch der Bundesrat einer Entlastung der Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen zu. Ab 2020 sind 159 Euro der Betriebsrente beitragsfrei.
Die Betriebsrentner, die sowohl während der Erwerbsphase als auch in der Rentenphase Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen, sollen ab Januar 2020 entlastet werden. Wer eine Betriebsrente von weniger als 159,25 Euro erhält, bleibt beitragsfrei. Bei höheren Renten werden nur für die Beträge, die über dem Freibetrag von 159,25 Euro liegen, GKV-Beiträge fällig. Das entschied die Bundesregierung vor einigen Wochen.
Nun stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Somit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie...
Weiterlesen auf www.dasinvestment.com
Die Betriebsrentner, die sowohl während der Erwerbsphase als auch in der Rentenphase Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen, sollen ab Januar 2020 entlastet werden. Wer eine Betriebsrente von weniger als 159,25 Euro erhält, bleibt beitragsfrei. Bei höheren Renten werden nur für die Beträge, die über dem Freibetrag von 159,25 Euro liegen, GKV-Beiträge fällig. Das entschied die Bundesregierung vor einigen Wochen.
Nun stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Somit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie...
Weiterlesen auf www.dasinvestment.com