Immobilie verkaufen ohne Vorfälligkeitsentschädigung: der Widerrufsjoker hilft!
Die stark gesunkenen Zinsen führen zu einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen. Doch es gibt eine Möglichkeit, diese Vorfälligkeit zu vermeiden: mit dem Widerrufsjoker.
Viele Immobilienbesitzer nutzen die gestiegenen Werte ihres Hauses oder ihrer Wohnung für einen Verkauf. Häufig kommt das dicke Ende jedoch dann, wenn der Verkauf konkret wird. Dann legt nämlich die Bank eine Rechnung vor, die sich gewaschen hat. Bei der vorzeitigen Beendigung einer Baufinanzierung hat das Kreditinstitut nämlich Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese soll die Tatsache ausgleichen, dass die Bank aufgrund der massiv gesunkenen Zinsen deutlich weniger Einnahmen hat, wenn sie das vorzeitig zurückgezahlte Geld neu verleiht. Nicht selten entspricht diese Entschädigung bis zu 20 Prozent der Kreditsumme.
Grund dafür sind die stark gesunkenen Zinsen. Mussten beispielsweise 2011/2012 noch rund vier Prozent Zinsen für eine durchschnittliche Baufinanzierung gezahlt werden, so ist es heute oft weniger als ein Prozent. Je länger die noch ausstehende Zinsbindung des Darlehens ist, desto höher fällt beim Verkauf der Immobilie die Vorfälligkeitsentschädigung aus.
Doch es gibt eine Möglichkeit, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Der Schlüssel dazu ist der sogenannte Widerrufsjoker. Beinhaltet nämlich der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung, dann kann das Darlehen auch heute noch widerrufen werden, auch wenn mehrere Jahre seit Abschluss vergangen sind. Die Bank muss das Darlehen dann auflösen und hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
Zahlreiche Darlehen (beispielsweise bei ING Diba, Sparkassen, Volksbanken, Sparda Banken) weisen jene Fehler auf, die bereits von mehreren Gerichten als fehlerhaft eingestuft wurden. Als Konsequenz wird der Verbraucher so gestellt, als habe er die Baufinanzierung nicht abgeschlossen. Das Darlehen wird also beendet, ohne dass der Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Zudem muss ihm die Bank sämtliche Zahlungen seit Kreditbeginn verzinsen (sogenannter Nutzungsersatz oder Nutzungsentschädigung).
Auch wenn die Immobilie derzeit nicht verkauft werden soll, ist der Widerrufsjoker für fast alle Kreditnehmer hochinteressant. Denn er ermöglicht den Ausstieg aus dem Darlehen und die Weiterfinanzierung zu deutlich geringeren Zinsen. Verbraucher sollten daher ihren Kreditvertrag kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter prüfen lassen. Im Zug dieser Prüfung erfahren Sie nicht nur, ob das Darlehen angreifbar ist, sondern auch, wie die konkreten nächsten Schritte aussehen und welche Kosten damit verbunden wären. Dabei wird unter anderem auch geprüft, ob eine Rechtsschutzversicherung zahlt oder ob eine solche Rechtsschutzversicherung vor dem Widerruf noch abgeschlossen werden kann.