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    Sonderbehandlung im Abgasskandal  702  0 Kommentare Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden (FOTO) - Seite 2


    erhalten, werden enorme Beträge ausgegeben, um eben dies zu verhindern.

    6. An das Land NRW musste VW bereits eine Milliardenstrafe zahlen, welche von
    der Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt wurde. Eine Entschädigung für den
    Verbraucher wird in Braunschweig allerdings konsequent abgelehnt. Dabei sind die
    Hürden der Beweislast in Zivilverfahren viel geringer als in Strafverfahren.
    Außerdem äußert VW häufig, dass es kein Schuldeingeständnis sei, die
    Milliardenstrafe anzuerkennen. Da fragt man sich jedoch, wie die Anerkennung
    ansonsten zu verstehen ist.

    7. Wegen ihrer illegalen Handlungen im Abgasskandal, wurden VW-Mitarbeiter
    bereits zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Ebenso hat VW selber bereits eigene
    Mitarbeiter wegen der Beteiligung am Abgasskandal verklagt. Das Landgericht
    Braunschweig ist sich in Zivilverfahren hingegen weiterhin nicht sicher, ob die
    Konzernspitze wirklich vom Massenbetrug wusste und ob eine vorsätzliche
    Schädigung durch VW vorliegt.

    8. Trotz Abgasskandal, dem wohl größten Wirtschaftsskandals der Neuzeit in
    Deutschland, macht der VW-Konzern seit 2015 Rekordergebnisse. Diese betreffen
    sowohl den Umsatz als auch den Gewinn und das obwohl der Konzern jährlich hohe
    Summen für den Dieselskandal zurückstellt.

    Ist VW also einfach ein super Wirtschaftsunternehmen, dem auch ein solcher
    Skandal nicht viel anhaben kann oder hat der Konzern einfach zu viel Einfluss
    auf Regierung und Justiz?

    Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich in Braunschweig? Ohne Zweifel ist VW
    als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und Konzerne der Welt ein
    Finanzriese und wichtiger Einflussfaktor. Es muss dagegen die Frage erlaubt
    sein, ob das ausreichen darf, um Vorteile zu genießen, welche die anderen nicht
    haben. Die Antwort kann nach deutschem Recht nur eindeutig NEIN lauten. Denn,
    wenn Bundesämter und Gerichte ihre Unabhängigkeit von der Wirtschaft so weit
    verlieren, dass es offenkundig zu unlösbaren Ungereimtheiten und
    Ungerechtigkeiten kommt, droht das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat
    einen massiven Schaden zu nehmen. Dies sollte mittel- und langfristig weder im
    Interesse der Bürger noch der Unternehmen in Deutschland sein.

    Weitere Informationen finden Sie unter:
    https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/anwalt-vw-abgasskandal/

    Über den Autor:

    Ulf Böse Dipl.-Jur., Rechtsanwalt, Partner, Geschäftsführer bei Decker & Böse
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betreut als einer der führenden Anwälte für
    Massenschäden in Deutschland mit seiner Anwaltskanzlei Decker & Böse über 25.000
    Verträge von Verbrauchern. Herr Böse ist Spezialist für die Themen Abgasskandal
    und Diesel-Fahrverbot sowie Widerruf von Darlehen und Autofinanzierungen.

    Pressekontakt:

    Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Claudiastr. 2
    51149 Köln

    Tel: 0221 / 292 70 345
    Fax: 0221 / 292 70 70
    Mail: presse@db-anwaelte.de
    www.db-anwaelte.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140403/4493368
    OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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