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    Betriebsrenten  143  0 Kommentare Gericht verhandelt über Arbeitgeber-Pflichten

    ERFURT (dpa-AFX) - Die umstrittenen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschäftigen am Dienstag (10.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Bei dem Fall aus Nordrhein-Westfalen geht es um die Frage, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten beim Abschluss einer Rentenversicherung über die drohende Beitragspflicht informieren mussten. Der Kläger, ein Angestellter eines städtischen Unternehmens, verlangt von seinem Arbeitgeber Schadenersatz, weil der seinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen sei.

    Der Kläger hatte 2003 eine Betriebsrentenversicherung abgeschlossen. Anfang 2004 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, nach der auf den Auszahlungsbetrag der Rente neben Steuern auch Beiträge zur Krankenversicherung fällig wurden. Die Vorinstanzen in Nordrhein-Westfalen behandelten die Klage unterschiedlich. Das Arbeitsgericht wies die Klage des Mannes ab, das Landesarbeitsgericht Hamm bescheinigte dem Arbeitgeber eine Verletzung seiner Aufklärungspflicht.

    Seit diesem Jahr müssen Pensionäre auf ihre Betriebsrente erst oberhalb eines Freibetrags von gut 159 Euro Krankenkassen-Beiträge zahlen. Rund vier Millionen Ruheständlern bundesweit wird von ihrer Betriebsrente Geld für die Krankenkasse abgezogen./ro/DP/he






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