Diesel
VW-Abgasskandal: Verhandlungen in der Musterfeststellungsklage wieder aufgenommen!
Die Gespräche über einen Vergleich zwischen dem Verbraucherverband und VW werden künftig wieder aufgenommen. Erst Mitte Februar wurde zunächst über das Ende der Verhandlungen berichtet. Welche Folgen hat dies nun für die Kunden?
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Im Rahmen der Musterfeststellungsklage vertritt ein Verbraucherverband die Recht aller VW-Kunden, die sich für diese
angemeldet haben. Die Zahl der Anmeldungen beläuft sich laut Berichten auf rund 460.000, obwohl rund zwei Millionen VW-Käufer potentiell dazu berechtigt wären.
Das Ziel der Klage ist die Feststellung, ob die verwendete Abschalteinrichtung eine sittenwidrige Schädigung ist. Sollte dies bejaht werden, können Kunden diese Erkenntnis in den folgenden Einzelklage nutzen, um die eigenen Rechte gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.
Weshalb sind die Vergleichsverhandlungen zunächst gescheitert?
In Anbetracht eines langen und kostenintensiven Rechtsstreites hat der Verbraucher seit geraumer Zeit Vergleichsverhandlungen gefordert, welche der VW-Konzern jedoch ablehnte. Ende 2019 kam es allerdings zu einer Sinneswandlungen und das Unternehmen stimmte einer Aufnahme von Gesprächen doch zu. Diese scheiterten in der Folge laut VW aufgrund einer zu hohen Honorarforderung von 50 Millionen Euro von Seiten des Verbraucherverbandes. Am 20. Februar nun eine erneute Kehrwende, da der Vzbv weitere Verhandlungen ankündigte. VW bestätigte dies.
Wie geht es nun weiter?
Der Verbraucherverband stellt weiterhin die Forderung nach einem generellen Angebot für alle VW-Kunden, also auch für Käufer, die nicht bei der Feststellungsklage angemeldet sind. Der Konzern ist allerdings nur zu einem Angebot in Höhe von 830 Millionen Euro bereit, welches sich auf die Anhänger der Klage beschränken würde. Dies würde, je nach Fall, eine Summe zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro pro Kunde bedeuten.
In der Folge steht es Betroffenen frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Wir empfehlen die Ablehnung der Offerte. Grund: Mittels einer Einzelklage haben Sie die Möglichkeit, einen höheren Betrag zu erhalten. Ihre tatsächliche Schadensersatzsumme können Sie nun bei uns prüfen lassen: http://mingers.law/lp/musterfeststellungsklage/
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.