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    Diesel-Abgasskandal  434  0 Kommentare VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Beratung an

    Lahr (ots) - In der Musterfeststellungsklage haben sich die Volkswagen AG und
    der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv am 28. Februar 2020 auf einen
    Millionenvergleich geeinigt. Insgesamt will der Autobauer im Diesel-Abgasskandal
    830 Millionen Euro an rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage
    ausbezahlen. Die Verbraucher können mit Entschädigungszahlungen zwischen 1.350
    Euro und 6.257 Euro rechnen. "Die Kunden haben nun die Chance rasch entschädigt
    zu werden. Und das ist der Erfolg in dem Verfahren", sagte Ralph Sauer von der
    Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Den vom
    Vergleich betroffenen Teilnehmern rät Sauer zu einer anwaltlichen Beratung, wenn
    das Vergleichsangebot von VW vorliegt. "Denn das Angebot wird nicht für jeden
    Betroffenen passen." Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben den
    Verbraucherverband in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen VW vertreten. Die Verbraucher-Kanzlei Dr.
    Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal.

    Wie sieht der Vergleich mit VW konkret aus?

    1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an
    Teilnehmer der MFK auszubezahlen.

    2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage - so wie es das
    Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es
    jetzt ohne Umwege Geld.

    3. Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote
    zwischen 1.350 und 6.257 Euro - je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.

    4. Der Vergleich betrifft 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.

    5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher,
    beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in
    Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben
    haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dem vzbv und seinen Anwälten
    klargemacht, dass diese Fälle vom jeweiligen Einzelfall abhängen und daher nicht
    in der MFK allgemeingültig behandelt werden können. Aber auch diesen
    Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage einzureichen. Und hier
    stehen die Chancen nicht schlecht, von VW Schadensersatz vor Gericht
    zugesprochen zu bekommen. Mittlerweile wird VW von 19 Oberlandesgerichten
    verurteilt. Am 19. März 2020 verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH über
    den Diesel-Abgasskandal von VW, am 5. Mai 2020 dann der Bundesgerichtshof BGH.
    Und die Tendenz geht klar zu Gunsten der Verbraucher.

    6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die
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