checkAd

    Abgasskandal  2556  0 Kommentare Vergleichsangebot in Verfahren um Musterfeststellungsklage: Was VW-Kunden jetzt tun sollten

    Mit der Einigung vom 28. Februar 2020 sind die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Abgasskandal beendet. Was passiert nun? Was müssen Verbraucher jetzt tun?

    Der Wolfsburger Autobauer und die Verbraucherschützer haben sich auf eine Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro geeinigt, die an die rund 260.000 berechtigten Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage (MFK) verteilt werden sollen. Mit den Vergleichsangeboten, die VW den betroffenen Kunden unterbreitet, ist die MFK gegen Volkswagen beendet und wird Ende April zurückgenommen.

    Diese VW-Kunden erhalten im Rahmen der MFK ein Vergleichsangebot

    Verbraucher, die überlegen, das Vergleichsangebot von Volkswagen anzunehmen, sollten zunächst prüfen, ob sie überhaupt berechtigt sind. Denn: Es haben sich insgesamt gut 450.000 VW-Kunden ins Klageregister eingetragen, doch laut Schätzungen erfüllen nur rund 260.000 Teilnehmer die Kriterien, um tatsächlich ein Angebot zu bekommen. Grundsätzlich berechtigt sind Verbraucher, die:

    • im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW vom Bundesamt für Justiz eingetragen sind
    • sich als Privatpersonen im Klageregister eingetragen haben und nicht als Unternehmen
    • ein Volkswagenfahrzeug besitzen, in das ein Dieselmotor EA189 verbaut ist
    • das betreffende Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2015 gekauft haben
    • zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs in Deutschland gemeldet waren
    • noch keinen Vergleich mit VW getroffen oder ein Urteil gegen den Autobauer erstritten haben

     

    Nur wer all diese Punkte erfüllt, erhält ein Vergleichsangebot von Volkswagen. Alle übrigen Verbraucher können mit einer Einzelklage gegen VW vorgehen.

    So können Verbraucher das VW-Vergleichsangebot einholen

    Mitte März wird Volkswagen ein Schreiben an die im Klageregister eingetragenen Verbraucher verschicken, um über ihre Ansprüche und die nächsten Schritte zu informieren. Im Schreiben wird eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) mitgeteilt, mit der sich der Verbraucher auf einer demnächst freigeschalteten Online-Plattform anmelden kann. Über diese Plattform sollen die Vergleiche mit den Kunden abgewickelt werden. Auf der Online-Plattform werden zunächst einige Daten abgefragt, wie Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Kaufdatum des betreffenden Fahrzeugs. Dann erfährt der VW-Kunde, ob er zu den Berechtigten gehört und welche Entschädigungssumme ihm die Volkswagen AG anbietet. Wer den Vorgang nicht über die Online-Plattform erledigen möchte, kann auch in einem parallel eingerichteten Call-Center anrufen.

    Diese Entschädigungssummen erhalten Verbraucher beim Vergleich

    VW hat angekündigt, dass berechtigte Verbraucher ab 1.000 Euro Entschädigung erhalten. Bis zu 14,9 Prozent des Kaufpreises sollen erstattet werden. Beobachter und Experten bezweifeln jedoch, dass die Mehrheit tatsächlich knapp ein Sechstel des Kaufpreises ausgezahlt bekommt. Die Berechnung der jeweiligen Entschädigungssumme erfolgt mithilfe einer Matrix, die unter anderem Kaufdatum, Fahrzeugtyp und Alter des Autos berücksichtigt. So sollen Kleinwagen höher entschädigt werden als Mittel- und Oberklassenfahrzeuge und Gebrauchtwagenkäufer erhalten mehr als Neuwagenkäufer. Die Laufleistung des Fahrzeugs – sprich die Betriebsdauer, die zum Beispiel am Kilometerstand gemessen werden kann – wird bei der Berechnung der Entschädigung nicht berücksichtigt. VW-Kunden, die ihr Fahrzeug bisher wenig genutzt haben, erhalten genauso viel wie Halter von Fahrzeugen mit hohem Kilometerstand. Die Matrix zur Berechnung hat VW selbst entwickelt und war einer der Hauptstreitpunkte in den Vergleichsverhandlungen der letzten Monate. Daher sollten Verbraucher prüfen, ob eine Einzelklage gegen VW wirtschaftlicher wäre als das vorgeschlagene Angebot.

    Die Beratungsmöglichkeiten der Verbraucher

    Wer sich nicht sicher ist, ob er das Vergleichsangebot von Volkswagen annehmen soll, kann sich anwaltlich beraten lassen. Die einmaligen Beratungskosten in Höhe von bis zu 190 Euro netto oder 226 Euro brutto übernimmt VW – allerdings nur, wenn der Verbraucher das unterbreitete Vergleichsangebot auch annimmt. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät VW-Kunden bundesweit zum Vergleichsangebot – garantiert kostenfrei, unabhängig davon, ob sie das Angebot dann annehmen oder nicht. Das Vergleichsangebot gewährt eine freie Anwaltswahl. Jeder Verbraucher kann sich also selbst einen Anwalt für das Beratungsgespräch suchen.

    Bis Ende April müssen sich die VW-Kunden entscheiden

    Verbraucher müssen zwischen 20. März 2020 und 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden, um den Vergleich anzunehmen. In diesem Zeitraum muss auch die anwaltliche Erstberatung stattfinden, wenn VW die Kosten für die Beratung übernehmen soll. Nimmt der Verbraucher das Vergleichsangebot fristgerecht an, erhält er innerhalb der folgenden zwölf Wochen den Entschädigungsbetrag von Volkswagen.

    Diese Folgen hat die Annahme des Vergleichsangebots von VW

    Nehmen Verbraucher das VW-Angebot an, verzichten sie gleichzeitig auf weitere Ansprüche im Abgasskandal gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen. Zu den VW-Tochterunternehmen gehören Audi, Porsche, Seat und Škoda. Das bedeutet: Verbraucher können gegen diese Autobauer nicht mehr klagen, wenn andere Gerichte verbraucherfreundlichere Urteile fällen, die im Zusammenhang mit dem manipulierten Motor EA189 stehen.

    Verjährung kann ab Oktober 2020 einsetzen

    Mit der Eintragung in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage setzte die Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen zunächst aus. Ab Ende April – mit der Beendigung der Sammelklage – läuft die Verjährung weiter. VW-Kunden, die das Vergleichsangebot nicht annehmen, können daher noch bis mindestens Ende Oktober 2020 individuell gegen VW klagen. Danach drohen die Ansprüche zu verjähren. Verbraucher sollten sich also schnellstmöglich beraten lassen, ob eine Einzelklage eine lukrative Alternative zum Vergleichsangebot ist, und gemeinsam mit einem Anwalt Klage gegen den Automobilhersteller erheben.

    Richtungweisendes BGH-Urteil erwartet

    Am 5. Mai 2020 beschäftigt sich erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – das oberste Gericht Deutschlands – mit dem VW-Abgasskandal. Der BGH wird unter anderem beurteilen, ob Schadensersatzansprüche der Verbraucher gegenüber VW gerechtfertigt sind und ob eine Nutzungsentschädigung angemessen ist. Bisher erhielten viele VW-Kunden den Kaufpreis des betroffenen Dieselfahrzeugs erstattet – jedoch nach Abzug einer Nutzungsentschädigung, da sie das Auto bereits gefahren sind. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Gerichte der zweiten Instanz zugunsten der Verbraucher entschieden. Die Entscheidung des BGH ist zwar noch völlig offen, doch Experten gehen auch hier von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus. Verurteil der Bundesgerichtshof Volkswagen tatsächlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung, haben VW-Kunden sehr gute Chancen auf weit höhere Entschädigungssummen als im Vergleich angeboten. Mit diesem Wissen hat VW auch die Frist für die Annahme des Vergleichsangebots vor den BGH-Termin im Mai gelegt.

    Beratung durch erfahrene Anwälte im Abgasskandal empfohlen

    Verbraucher sollten nun keine Entscheidung treffen, ohne sich anwaltlich beraten lassen zu haben. Das empfiehlt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, der zur Wahl von Anwälten mit Erfahrungen im Dieselskandal rät. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt tausende Mandanten im Abgasskandal gegen verschiedene Autohersteller – auch gegen Volkswagen. Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, um festzustellen, ob sich in Ihrem individuellen Fall eine Einzelklage oder das Vergleichsangebot lohnt. Rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de. Wir beraten Sie gern!


    Johannes von Rüden
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
    Mehr anzeigen
    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal Vergleichsangebot in Verfahren um Musterfeststellungsklage: Was VW-Kunden jetzt tun sollten Mit der Einigung vom 28. Februar 2020 sind die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Abgasskandal beendet. Was passiert nun? Was müssen Verbraucher jetzt tun? Der Wolfsburger Autobauer und …