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    Musterfeststellungsklage: Schadensersatzzahlungen werden im Mai erwartet!

    Nach dem geschlossenen Vergleich zwischen dem Verbraucherverband und dem Automobilhersteller wird nun im Mai mit den ersten Zahlungen gerechnet. Womit Mitglieder nun rechnen können und welche weiteren Möglichkeiten bestehen, finden Sie nun bei uns!

    Erstes Angebot am 20. März

     

     

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und VW haben sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 830 Millionen Euro geeinigt. Individuelle Angebote werden wohl am 20. März auf die Kunden zukommen, woraufhin bis zum 20. April entschieden werden kann, ob das Angebot angenommen wird. Konkret sollen die VW-Käufer aller Voraussicht nach rund 15 Prozent des Kaufpreises erhalten, was einer Summe zwischen 1.350 und 6.257 Euro entspricht.

     

     

    Kategorien

     

     

    Die betroffenen Fälle wurden zur Bestimmung des Schadensersatzes in acht Kategorien unterteilt.

     

    Kategorie 1

     

    Die Besitzer der Fahrzeug-Modelle VW Polo, Seat Ibiza, Skoda Fabia, Roomster und Praktika, sowie des Audi A1 aus den Baujahren 2008 bis 2016 können je nach Baujahr auf einen Betrag zwischen 1.350 Euro und 3.038 Euro hoffen.

     

    Kategorie 2

     

    Zwischen 1.566 Euro und 3.524 Euro erhalten Käufer eines VW Golf Plus und die eines Skoda Leon, Toledo oder Altea.

     

    Kategorie 3

     

    Eine Auszahlung in Höhe von 1.769 Euro bis 3.979 Euro bekommen Halter folgender Modelle: Audi A3, VW Caddy, Jetta, Scirocco, Golf, Golf Variant, Beetle, Seat Exeo, Skoda Rapid, Octavia und Yeti.

     

    Kategorie 4

     

    Zur vierten Kategorie gehören die Modelle VW Amarok, Tiguan, Touran, sowie der Audi Q3. Hier sind Zahlungen zwischen 1.971 Euro und 4.435 Euro denkbar.

     

    Kategorie 5

     

    Unter die fünfte Kategorie, was eine Schadensersatzsumme von 2.174 Euro bis 4.890 Euro bedeutet, fallen die Modelle Audi TT Coupe, Seat Alhambra, VW Passat, Passat Variant, Passat CC, CC, Eos und der Skoda Superb.

     

    Kategorie 6

     

    Der VW Sharan und die Audi Modelle A4 und A5 gehören der Kategorie sechs an, in der Zahlungen zwischen 2.376 Euro und 5.346 Euro versprochen werden.

     

    Kategorie 7

     

    Ausgleichszahlungen zwischen 2.579 Euro und 5.802 Euro werden in der Kategorie sieben für das Modell Audi Q5 getätigt.

     

    Kategorie 8

     

    Halter eines Audi A6 dürfen mit einer Summe zwischen 2.781 und 6.257 Euro rechnen.

     

     

    Möglichkeiten

     

     

    VW-Kunden sollten sich nun eine fachliche Einschätzung des Angebots einholen, um zu prüfen, ob die Offerte den tatsächlichen Ansprüchen entspricht. In zahlreichen Fällen würde allerdings bei einer Einzelklage ein höherer Betrag erzielt werden. Besonders interessant ist eine Ablehnung aufgrund des anstehenden Urteils des Bundesgerichtshofes, welcher am 5. Mai über die Nutzungsentschädigung entscheidet. Sollten derartige Zahlung nicht mehr von Nöten sein, erhalten Kunden bei erfolgreicher Klage den vollen Kaufpreis zurück.

     

    Eine kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche finden Sie nun auf unserer Website: http://mingers.law/lp/musterfeststellungsklage/

     

     

    Für weitere Informationen klicken Sie nun hier 

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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