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    DGAP-News  531  0 Kommentare NanoRepro AG: DGAP-News: NanoRepro AG vor dem Einstieg in den Massenmarkt mit B2C-Corona-Test direkt für Endverbraucher







    DGAP-News: NanoRepro AG


    / Schlagwort(e): Markteinführung






    NanoRepro AG: DGAP-News: NanoRepro AG vor dem Einstieg in den Massenmarkt mit B2C-Corona-Test direkt für Endverbraucher








    27.03.2020 / 09:47




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    DGAP-News: NanoRepro AG vor dem Einstieg in den Massenmarkt mit B2C-Corona-Test direkt für Endverbraucher



    Vor zwei Wochen hatte die NanoRepro AG einen Schnelltest zur Diagnose des Corona-Virus (2019-nCoV) für den B2B-Bereich zur Abgabe nur an professionelle Kunden wie Ärzte, Krankenhäuser oder medizinisches Fachpersonal in ihr Produktportfolio aufgenommen. Nun macht das Unternehmen einen wichtigen Schritt zur Erschließung des Massenmarkts.



    Anfang April wird NanoRepro die Unterlagen für einen zusätzlichen B2C-Corona-Schnelltest bei der Benannten Stelle für die Zulassung medizinischer Produkte einreichen. Der Test wird in Deutschland produziert und soll - anders als der bereits vorhandene Test - auch direkt an die Endkunden abgegeben werden können. Dieser neue Test kann damit von jedermann in Drogeriemärkten, Apotheken oder auch im Online-Shop von NanoRepro (www.zuhausetest.de) bezogen werden.



    Der von NanoRepro vertriebene Corona-Test weist schnell und kostengünstig die Antikörper Immunglobulin G (IgG) und Immunglobulin M (IgM) im Blut nach. IgG-Antikörper entstehen etwa sieben Tagen nach der Infektion und werden langsam abgebaut. IgM-Antikörper bilden sich drei bis zehn Tage nach einer Infektion.



    Anders als der herkömmliche Labortest, der Ergebnisse erst nach Einsendung von Speichelproben in ein Labor nach ein oder zwei Tagen liefert und etwa 200 bis 300 Euro kostet, zeigt der Corona-Schnelltest von NanoRepro Ergebnisse bereits nach 15 Minuten und kostet in etwa nur ein Zehntel davon. Die Sensitivität ist dennoch ähnlich hoch wie die von Labortests.



    Mit dem Corona-Test von NanoRepro lässt sich nicht nur eine akute Infektion mit dem Corona-Virus nachweisen, sondern auch, ob ein Patient die Krankheit hatte und eine gewisse Immunität besitzt. Dadurch wird abgeklärt, ob eine infizierte Person etwa aus einer Quarantäne entlassen werden und wieder zur Arbeit gehen oder am öffentlichen Leben teilhaben kann oder nicht

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