Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG (A13SHL)
Zweite AGV steht bevor – Experten: „Systemrelevanz gibt Sicherheit“ - Seite 2
Systemrelevanz
Nach Einschätzung der Anleihen-Experten der KFM Deutsche Mittelstand AG dürfte der SeniVita Social Estate AG durch den Freistaat Bayern eine Systemrelevanz attestiert werden, da in der momentanen Situation jedes Pflegebett in Deutschland benötigt wird. Das würde weitere Planungssicherheit und staatliche Unterstützung für das Unternehmen bringen.
SeniVita-Wandelanleihe
WANDELANLEIHE CHECK: Die Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG (WKN A13SHL) ist mit einem Zinskupon von 6,50% p.a. ausgestattet. Das ausstehende Emissionsvolumen beträgt 44,6 Millionen Euro. Die Anleihe läuft aktuell noch bis zum 12.05.2020. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist seit der Emission im Mai 2015 in der Anleihe investiert.
Die SSE AG schlägt den Inhabern der Wandelanleihe nun unter anderem vor, die Laufzeit der Wandelanleihe um fünf Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihe ist ein wichtiger Bestandteil der geplanten grundlegenden Transformation der SeniVita-Gruppe.
Die Gläubiger sind auf der Grundlage der treuhänderisch verwahrten Sicherheiten, die zum Stichtag 27.11.2019 veröffentlicht wurden, abgesichert. Es komme laut den KFM-Experten nun darauf an, dass die SeniVita Social Estate AG die vorhandenen Immobilienprojekte erfolgreich zum Abschluss bringt. Sie empfehlen den Anlegern, sich durch die Anwaltskanzlei mzs Rechtsanwälte in dieser Angelegenheit kostenfrei vertreten zu lassen.
SeniVita Social Estate AG.
Foto: SeniVita Social Estate AG
Anleihen Finder Datenbank
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