Verbraucherschützer warnen vor Insolvenzwelle bei Verbrauchern
Berlin (ots) - Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller,
befürchtet, dass die Coronakrise viele Verbraucher in die Privatinsolvenz
treiben wird. "Wenn die Krise länger dauert als ein oder zwei Monate, wird das
so kommen. Dann werden breite Teile der Bevölkerung in finanzielle Not geraten",
sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) dem
Tagesspiegel (Samstagausgabe).
Das Insolvenzrecht sei aber nicht darauf vorbereitet, dass Menschen in Folge
einer Pandemie und nicht wegen einer persönlichen Krise in die Pleite rutschen.
Menschen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, müssen derzeit eine jahrelange
Wohlverhaltensperiode einhalten, mit strengen Rückzahlungsmodalitäten und
Verhaltensvorgaben, kritisierte Müller. "Auch dies passt nicht zu einer Krise
wie Covid-19." Müller forderte ein "schnelles und effektives
Entschuldungsverfahren mit einer Laufzeit von deutlich weniger als drei Jahren".
Außerdem seien andere und flexiblere Maßstäbe bei den Auskunfts- und
Verhaltenspflichten nötig. "Die Menschen müssen die Chance bekommen, schnell
wieder auf die Füße zu kommen", sagte Müller.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbraucherschuetzer-klaus-mueller-die-co
ronakrise-darf-nicht-an-die-verbraucher-durchgereicht-werden/25713390.html
Inhaltliche Rückfragen richten Sie an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon:
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Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/2790/4564411
OTS: Der Tagesspiegel
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Das Insolvenzrecht sei aber nicht darauf vorbereitet, dass Menschen in Folge
einer Pandemie und nicht wegen einer persönlichen Krise in die Pleite rutschen.
Menschen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, müssen derzeit eine jahrelange
Wohlverhaltensperiode einhalten, mit strengen Rückzahlungsmodalitäten und
Verhaltensvorgaben, kritisierte Müller. "Auch dies passt nicht zu einer Krise
wie Covid-19." Müller forderte ein "schnelles und effektives
Entschuldungsverfahren mit einer Laufzeit von deutlich weniger als drei Jahren".
Außerdem seien andere und flexiblere Maßstäbe bei den Auskunfts- und
Verhaltenspflichten nötig. "Die Menschen müssen die Chance bekommen, schnell
wieder auf die Füße zu kommen", sagte Müller.
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