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    OLG Koblenz  246  0 Kommentare Käuferwissen schützt VW im Diesel-Abgasskandal nicht vor Strafe / Sensationsurteil zugunsten der Verbraucher

    Lahr (ots) - Und wieder ein Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal zugunsten
    der Verbraucher: Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte am 3. April 2020 VW
    zu Schadensersatz nach § 826 BGB (Az. 8 U 1956/19). Und das, obwohl der Kläger
    sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 gekauft hatte. Ein mögliches
    Verbraucher-Wissen über den Diesel-Abgasskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs
    führte in der Vergangenheit oft zur Ablehnung von Klagen vor den
    Oberlandesgerichten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    aus Lahr wertet das Urteil als ein Umdenken in der Rechtsprechung. Das Urteil
    lässt vor allem im Hinblick auf die erste VW-Verhandlung vor dem
    Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 aufhorchen. Die Kanzlei gehört zu den führenden
    im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale
    Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen
    830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgass
    kandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830)
    ausverhandelt. Mit einem Servicepaket
    (https://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen#vergleich-sus) berät die
    Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich.

    Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer blickt nach dem Urteil des OLG Koblenz noch
    optimistischer auf die Verhandlungstermine am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am
    5. Mai (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bgh-verhandelt-a
    m-5-mai-2020-ueber-nutzungsentgelt-fuer-vw) will der BGH erstmals über den
    Abgasskandal verhandeln. Drei weitere VW-Verfahren terminierte das Gericht für
    den Sommer (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bgh-terminiert-im-diesel-abgassk
    andal-drei-neue-vw-verfahren-kanzlei-dr-stoll-sauer-gute) . Die
    Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig,
    die aber noch nicht terminiert sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen
    Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der
    BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17 (https://www.vw-scha
    den.de/sites/default/files/2019-02/BGH%2C%20Beschluss%2C%20VIII%20ZR%20225-17.pd
    f) ) hatte eine Trendwende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit
    einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen
    Mangel. Die Rechtsprechung hat sich dadurch insgesamt seit Beginn des Skandals
    im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen
    20 von 24 Oberlandesgerichten (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgass
    kandal-naechstes-oberlandesgericht-verurteilt-vw-bremen-sieht-sittenwidrige) und
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