OLG Koblenz
Käuferwissen schützt VW im Diesel-Abgasskandal nicht vor Strafe / Sensationsurteil zugunsten der Verbraucher
Lahr (ots) - Und wieder ein Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal zugunsten
der Verbraucher: Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte am 3. April 2020 VW
zu Schadensersatz nach § 826 BGB (Az. 8 U 1956/19). Und das, obwohl der Kläger
sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 gekauft hatte. Ein mögliches
Verbraucher-Wissen über den Diesel-Abgasskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs
führte in der Vergangenheit oft zur Ablehnung von Klagen vor den
Oberlandesgerichten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
aus Lahr wertet das Urteil als ein Umdenken in der Rechtsprechung. Das Urteil
lässt vor allem im Hinblick auf die erste VW-Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 aufhorchen. Die Kanzlei gehört zu den führenden
im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale
Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen
830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgass
kandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830)
ausverhandelt. Mit einem Servicepaket
(https://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen#vergleich-sus) berät die
Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich.
Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus
der Verbraucher: Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte am 3. April 2020 VW
zu Schadensersatz nach § 826 BGB (Az. 8 U 1956/19). Und das, obwohl der Kläger
sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 gekauft hatte. Ein mögliches
Verbraucher-Wissen über den Diesel-Abgasskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs
führte in der Vergangenheit oft zur Ablehnung von Klagen vor den
Oberlandesgerichten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
aus Lahr wertet das Urteil als ein Umdenken in der Rechtsprechung. Das Urteil
lässt vor allem im Hinblick auf die erste VW-Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 aufhorchen. Die Kanzlei gehört zu den führenden
im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale
Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen
830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgass
kandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830)
ausverhandelt. Mit einem Servicepaket
(https://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen#vergleich-sus) berät die
Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich.
Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer blickt nach dem Urteil des OLG Koblenz noch
optimistischer auf die Verhandlungstermine am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am
5. Mai (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bgh-verhandelt-a
m-5-mai-2020-ueber-nutzungsentgelt-fuer-vw) will der BGH erstmals über den
Abgasskandal verhandeln. Drei weitere VW-Verfahren terminierte das Gericht für
den Sommer (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bgh-terminiert-im-diesel-abgassk
andal-drei-neue-vw-verfahren-kanzlei-dr-stoll-sauer-gute) . Die
Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig,
die aber noch nicht terminiert sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen
Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der
BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17 (https://www.vw-scha
den.de/sites/default/files/2019-02/BGH%2C%20Beschluss%2C%20VIII%20ZR%20225-17.pd
f) ) hatte eine Trendwende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit
einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen
Mangel. Die Rechtsprechung hat sich dadurch insgesamt seit Beginn des Skandals
im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen
20 von 24 Oberlandesgerichten (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgass
kandal-naechstes-oberlandesgericht-verurteilt-vw-bremen-sieht-sittenwidrige) und
optimistischer auf die Verhandlungstermine am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am
5. Mai (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bgh-verhandelt-a
m-5-mai-2020-ueber-nutzungsentgelt-fuer-vw) will der BGH erstmals über den
Abgasskandal verhandeln. Drei weitere VW-Verfahren terminierte das Gericht für
den Sommer (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bgh-terminiert-im-diesel-abgassk
andal-drei-neue-vw-verfahren-kanzlei-dr-stoll-sauer-gute) . Die
Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig,
die aber noch nicht terminiert sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen
Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der
BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17 (https://www.vw-scha
den.de/sites/default/files/2019-02/BGH%2C%20Beschluss%2C%20VIII%20ZR%20225-17.pd
f) ) hatte eine Trendwende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit
einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen
Mangel. Die Rechtsprechung hat sich dadurch insgesamt seit Beginn des Skandals
im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen
20 von 24 Oberlandesgerichten (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgass
kandal-naechstes-oberlandesgericht-verurteilt-vw-bremen-sieht-sittenwidrige) und
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