Corona
Steuervorteile für systemrelevante Berufe (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Die Corona-Krise zwingt viele Arbeitnehmer in
systemrelevanten Berufen zu Extraschichten. Manche erhalten dafür einen
finanziellen Bonus - und der bleibt bis 1.500 Euro steuerfrei. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den
Einzelheiten.
Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen, Kassierer in Supermärkten oder auch
Lkw-Fahrer: Während in zahlreichen Berufen in Zeiten von Corona weniger zu tun
ist, müssen Bedienstete in vielen Versorgungsbereichen deutlich mehr arbeiten
als sonst. Etliche Unternehmen wollen diese zusätzliche Belastung mit
Sonderzahlungen honorieren. Solche finanziellen Boni müssen normalerweise
versteuert werden - wegen der Corona-Krise gelten dafür aber Sonderregeln.
systemrelevanten Berufen zu Extraschichten. Manche erhalten dafür einen
finanziellen Bonus - und der bleibt bis 1.500 Euro steuerfrei. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den
Einzelheiten.
Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen, Kassierer in Supermärkten oder auch
Lkw-Fahrer: Während in zahlreichen Berufen in Zeiten von Corona weniger zu tun
ist, müssen Bedienstete in vielen Versorgungsbereichen deutlich mehr arbeiten
als sonst. Etliche Unternehmen wollen diese zusätzliche Belastung mit
Sonderzahlungen honorieren. Solche finanziellen Boni müssen normalerweise
versteuert werden - wegen der Corona-Krise gelten dafür aber Sonderregeln.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat verkündet, dass ausgezahlte Boni bis
zu einem Betrag von 1.500 Euro während der Corona-Krise komplett steuerfrei
bleiben. Viele Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten
Bedingungen im Einsatz, um die Bevölkerung zu versorgen - dieses Engagement
wolle man auch steuerlich honorieren.
Die Sonderregeln zum steuerfreien Corona-Bonus im Überblick
- Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu
einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen
gewähren.
- Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020
und 31. Dezember 2020 erhalten.
- Voraussetzung ist, dass Sonderzahlungen und Beihilfen zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4566665
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
zu einem Betrag von 1.500 Euro während der Corona-Krise komplett steuerfrei
bleiben. Viele Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten
Bedingungen im Einsatz, um die Bevölkerung zu versorgen - dieses Engagement
wolle man auch steuerlich honorieren.
Die Sonderregeln zum steuerfreien Corona-Bonus im Überblick
- Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu
einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen
gewähren.
- Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020
und 31. Dezember 2020 erhalten.
- Voraussetzung ist, dass Sonderzahlungen und Beihilfen zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4566665
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH