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    Corona  259  0 Kommentare Steuervorteile für systemrelevante Berufe (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Die Corona-Krise zwingt viele Arbeitnehmer in
    systemrelevanten Berufen zu Extraschichten. Manche erhalten dafür einen
    finanziellen Bonus - und der bleibt bis 1.500 Euro steuerfrei. Der
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den
    Einzelheiten.

    Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen, Kassierer in Supermärkten oder auch
    Lkw-Fahrer: Während in zahlreichen Berufen in Zeiten von Corona weniger zu tun
    ist, müssen Bedienstete in vielen Versorgungsbereichen deutlich mehr arbeiten
    als sonst. Etliche Unternehmen wollen diese zusätzliche Belastung mit
    Sonderzahlungen honorieren. Solche finanziellen Boni müssen normalerweise
    versteuert werden - wegen der Corona-Krise gelten dafür aber Sonderregeln.

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat verkündet, dass ausgezahlte Boni bis
    zu einem Betrag von 1.500 Euro während der Corona-Krise komplett steuerfrei
    bleiben. Viele Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten
    Bedingungen im Einsatz, um die Bevölkerung zu versorgen - dieses Engagement
    wolle man auch steuerlich honorieren.

    Die Sonderregeln zum steuerfreien Corona-Bonus im Überblick

    - Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu
    einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen
    gewähren.
    - Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020
    und 31. Dezember 2020 erhalten.
    - Voraussetzung ist, dass Sonderzahlungen und Beihilfen zusätzlich zum ohnehin
    geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
    als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
    VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
    Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
    nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Pressekontakt:

    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: presse@vlh.de
    Web: http://www.vlh.de/presse

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4566665
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH



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