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     2805  0 Kommentare Tschüss, Wirecard-Aktie: Mein neuer Payment-Schwarm ist einfach besser

    Mit der Wirecard (WKN: 747206)-Aktie haben wir in den letzten Jahren viel erleben dürfen. Die rasante Kursexplosion, die 2016 startete und erst nach über 340 % ein Ende fand, gehört sicher zu den glücklichsten Erinnerungen.

    Aber nicht nur die Kursentwicklung hat Spaß gemacht. Aus dem Wirecard-Labor kamen beinahe täglich neue smarte Ideen. Auch die Partnerschaften waren beeindruckend.

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    Doch nicht nur der Kursabsturz von 57 % seit dem Allzeithoch lässt Wirecard-Investoren ratlos zurück (Stand: 05.05.2020). Auch die Kommunikation über die Bilanzprüfungen ließ viele Fragen offen.

    Zu allem Unglück schläft die Payment-Konkurrenz nicht. Insbesondere US-Zahlungsdienstleister Square (WKN: A143D6) wirkt derzeit so verführerisch wie kaum ein anderer Payment-Anbieter. Höchste Zeit, um endlich fremdzugehen!

    Ein beinahe perfektes Produkt

    Noch kann man die Cash App – das Zugpferd von US-Zahlungsdienstleister Square – nicht auf der ganzen Welt verwenden. Die USA und das Vereinigte Königreich sind bisher die einzigen Regionen, in denen die 2015 unter dem Namen Square Cash gestartete Applikation ihre Muskeln spielen lassen kann.

    Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Hauptsache, das Konzept stimmt – und das ist wahrlich beeindruckend.

    Traditionelle Bankgeschäfte meistert die eierlegende Wollmilchsau mit links. Hinzu kommt eine kostenlose Kreditkarte, mit der online oder im stationären Handel bezahlt werden kann. Für Investoren stehen Aktien und Bitcoin zur Verfügung. Ab einem Mindestkaufvolumen von 1 US-Dollar kann man sich hier kostenlos austoben.

    Das Marketingkonzept wirkt, im Gegensatz zu den Konzepten vieler anderer Payment-Anbieter, wie aus einem Guss. Allein der Produktname ist in meinen Augen ein Geniestreich. Das Wort „Cash“ wird auf der ganzen Welt verstanden. Wer mit der Bezeichnung „App“ nichts anfangen kann, hat ohnehin die letzten zehn Jahre unter einem Stein gelebt.

    Manche Ideen altern schlecht

    Die interessanten Ideen aus dem Wirecard-Labor habe ich in der Vergangenheit oft gelobt. Die prototypische Lösung für eine biometrische Zahlungsabwicklung gefällt mir immer noch sehr gut.

    Auch das seinerzeit weit jenseits des Standards gewagte Blockchain-Experiment machte einen sehr guten Eindruck. Supply-Chain-Payment-Plattformen, Smart Contracts, digitalisierte Geschäftsprozesse – alles hochinteressant!

    Doch manchmal versanden neue Ideen dann doch schneller, als man sich das vorgestellt hatte. Insbesondere im Technologiesektor ist ein volles Jahr eine halbe Ewigkeit.

    Schlimm genug, dass die Schlange an der Supermarktkasse im Jahr 2020 immer noch keine Abkürzung hat. Das Blockchain-Thema hat sich in meinen Augen ebenfalls in weiten Teilen erledigt.

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Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. 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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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