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    Abgasskandal  369  0 Kommentare Millionenstrafe für Daimler in Südkorea

    Kein Ende des Abgasskandals in Sicht: Daimler soll in Südkorea die bisher höchste Geldstrafe zahlen, die dort jemals von einem Autohersteller wegen Abgasbetrugs gefordert wurde: 77,6 Milliarden Won, das entspricht rund 58,6 Millionen Euro. Die südkoreanische Umweltbehörde bezieht sich auf einen Rückruf des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) von 2018 und wirft dem Stuttgarter Autokonzern Manipulation von Abgastests vor.

    Neben der Geldstrafe wegen des Einbaus verbotener Abgas-Software in Dieselautos kommt auch noch ein Strafverfahren auf Daimler zu: Ein Sprecher des Umweltministeriums gab bekannt, dass gegen Mercedes-Benz Korea Strafanzeige erstattet werden soll.

    Daimler hält die Abgas-Software für legal

    In Südkorea sind zwölf Mercedes-Benz-Modelle vom Abgasskandal betroffen, die dort zwischen 2012 und 2018 verkauft wurden. In Dieselfahrzeugen der C-, M- und S-Klasse und in den SUV-Modellen GLC, GLE und GLS von Mercedes hat man verbotene Software zur Abgaskontrolle entdeckt. Der Ausstoß von Stickoxiden nicht entsprach deshalb nicht den Vorschriften.

    Laut Daimler betrifft das Verfahren Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b. Die dieser Autos sei bereits Mitte 2018 eingestellt worden. Der Autokonzern hält die beanstandeten Funktionen für legal und will Widerspruch gegen die Geldstrafe einlegen.

    Auch gegen Nissan und Porsche werden Vorwürfe wegen Abgasmanipulationen erhoben. Auch von diesen beiden Autobauern fordert Südkorea Bußgelder – die Strafen sind allerdings deutlich moderater als bei Daimler: Nissan Korea soll für Abgasmanipulationen beim Modell Qashqai rund 681.000 Euro zahlen und für Porsche Korea werden etwa 756.000 Euro fällig – für Abgasbetrug beim Porsche Macan S. Schon im August 2019 hatte Südkorea wegen ähnlicher Vorwürfe Millionenstrafen gegen Porsche und Audi Volkswagen verhängt.

    Wichtige Urteile in Deutschland erwartet

    In Deutschland sind die Widerspruchsverfahren im Abgasskandal noch nicht beendet. Allerdings sieht es auch hierzulande für Daimler und die anderen vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller gar nicht gut aus. Immer mehr Richter urteilen zugunsten der Verbraucher und es drohen weitere Klagewellen.

    Mit Spannung wird ein wegweisendes Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) erwartet. Das oberste deutsche Zivilgericht hat sich am 5. Mai zum ersten Mal in einem mündlichen Verfahren zum Abgasskandal geäußert – mit guten Aussichten auf Schadensersatz für den Kläger. Das Urteil, dessen Veröffentlichung noch aussteht, dürfte Signalwirkung für unzählige weitere Verfahren in Deutschland haben.

    Rückenwind auch vom Europäischen Gerichtshof

    Auch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist der Diesel-Abgasskandal inzwischen angekommen. Ein französisches Gericht lässt zurzeit zentrale Fragen zu unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung auf europäischer Ebene klären. Für die französischen Behörden handelt es sich beim angeblichen Motorschutz eindeutig um Abgasmanipulation, die gegen EU-Recht verstößt.

    Entsprechend hat EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Abschlussplädoyer für die wichtige Verhandlung vor dem EuGH Stellung bezogen: Sie hält Abschalteinrichtungen für grundsätzlich unzulässig, wenn durch sie die erlaubten Emissionsgrenzwerte überschritten werden. In der Regel schließen sich die Richter am EuGH der Einschätzung der Generalanwälte an. Dieselkäufer können sich demnach auf einen positiven Ausgang der Verhandlung freuen.

    Sind auch Sie vom Dieselskandal betroffen? Die Chancen auf Schadensersatz stehen besser denn je: Profitieren Sie von dem verbraucherfreundlichen Klima an den Gerichten! Unsere erfahrenen Anwälte sind auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen. Rufen Sie uns an unter 030 – 200 590 770 oder schreiben Sie uns: info@rueden.de.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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