BGH schafft Klarheit
VW muss beim EA 189-Motor Schadensersatz leisten
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Kostenlose Beratung
http://ots.de/gigGPp
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Hamburg (ots) - Der beim Bundesgerichtshof für das Recht der unerlaubten
Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass dem
Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs
Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zustehen. Der Kläger kann
Erstattung des Kaufpreises verlangen, muss sich aber für die gefahrenen
Kilometer einen gewissen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug
zur Verfügung stellen. "Das BGH-Urteil schafft Klarheit insofern, als betroffene
VW-Kunden davon ausgehen können, ihren Schadensersatzanspruch gegen VW wegen
sittenwidriger Schädigung durchzusetzen. Es hat insofern die Meinung der
überwiegenden Mehrheit der Oberlandesgerichte bestätigt", sagt der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte.
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Hamburg (ots) - Der beim Bundesgerichtshof für das Recht der unerlaubten
Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass dem
Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs
Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zustehen. Der Kläger kann
Erstattung des Kaufpreises verlangen, muss sich aber für die gefahrenen
Kilometer einen gewissen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug
zur Verfügung stellen. "Das BGH-Urteil schafft Klarheit insofern, als betroffene
VW-Kunden davon ausgehen können, ihren Schadensersatzanspruch gegen VW wegen
sittenwidriger Schädigung durchzusetzen. Es hat insofern die Meinung der
überwiegenden Mehrheit der Oberlandesgerichte bestätigt", sagt der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte.
Am 10. Januar 2014 erwarb der dortige Kläger aus Rheinland-Pfalz einen VW Sharan
TDI mit einem EA 189-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 zu einem Brutto-Kaufpreis
von 31.490,00 EUR als Gebrauchtfahrzeug. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug
20.000 km. Die Beklagte ist Herstellerin des Motors und des Fahrzeugs. Die
Software im Motor erkennt, ob der Pkw auf dem Prüfstand dem Neuen Europäischen
Fahrzyklus (NEFZ) unterzogen wird und schaltet in diesem Fall in den
Abgasrückführungsmodus 1, einem Stickoxid-optimierten Modus. Im normalen
Fahrbetrieb schaltet der Motor dagegen in den Abgasrückführungsmodus 0, in dem
die Abgasrückführungsrate geringer und der Stickoxidausstoß höher ist. Im
September 2015 räumte die Beklagte im Rahmen einer Ad hoc-Mitteilung die
Verwendung einer entsprechenden Software ein. Am 15. Oktober 2015 erging gegen
sie ein bestandskräftiger Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
"Das vorliegende BGH-Urteil verbessert die Erfolgsaussichten für Käufer eines
abgasmanipulierten Fahrzeugs mit einem EA 189-Motor deutlich", weiß Anwalt Hahn.
"Es betrifft in erster Linie die VW-Kunden, die bereits Klage erhoben und sich
noch nicht verglichen haben. Diese können nunmehr damit rechnen, vor Gericht zu
obsiegen oder sich zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen vergleichen zu
können. Noch klagen können die VW-Kunden, die ihren Anspruch zur
Musterfeststellungsklage angemeldet und sich nicht verglichen haben. Eine
eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung wäre aber von Vorteil. Neu klagen
können schließlich auch die Käufer, die ihr abgasmanipuliertes Fahrzeug mit
einem EA 189-Motor erst in 2017 gekauft haben oder erst in 2017 bezüglich eines
Software-Updates angeschrieben worden sind. Bei diesen Fällen wird der
Bundesgerichtshof noch für ergänzende Klarheit zu sorgen haben", sagt Hahn
abschließend.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn, M.C.L.
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4606131
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
TDI mit einem EA 189-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 zu einem Brutto-Kaufpreis
von 31.490,00 EUR als Gebrauchtfahrzeug. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug
20.000 km. Die Beklagte ist Herstellerin des Motors und des Fahrzeugs. Die
Software im Motor erkennt, ob der Pkw auf dem Prüfstand dem Neuen Europäischen
Fahrzyklus (NEFZ) unterzogen wird und schaltet in diesem Fall in den
Abgasrückführungsmodus 1, einem Stickoxid-optimierten Modus. Im normalen
Fahrbetrieb schaltet der Motor dagegen in den Abgasrückführungsmodus 0, in dem
die Abgasrückführungsrate geringer und der Stickoxidausstoß höher ist. Im
September 2015 räumte die Beklagte im Rahmen einer Ad hoc-Mitteilung die
Verwendung einer entsprechenden Software ein. Am 15. Oktober 2015 erging gegen
sie ein bestandskräftiger Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
"Das vorliegende BGH-Urteil verbessert die Erfolgsaussichten für Käufer eines
abgasmanipulierten Fahrzeugs mit einem EA 189-Motor deutlich", weiß Anwalt Hahn.
"Es betrifft in erster Linie die VW-Kunden, die bereits Klage erhoben und sich
noch nicht verglichen haben. Diese können nunmehr damit rechnen, vor Gericht zu
obsiegen oder sich zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen vergleichen zu
können. Noch klagen können die VW-Kunden, die ihren Anspruch zur
Musterfeststellungsklage angemeldet und sich nicht verglichen haben. Eine
eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung wäre aber von Vorteil. Neu klagen
können schließlich auch die Käufer, die ihr abgasmanipuliertes Fahrzeug mit
einem EA 189-Motor erst in 2017 gekauft haben oder erst in 2017 bezüglich eines
Software-Updates angeschrieben worden sind. Bei diesen Fällen wird der
Bundesgerichtshof noch für ergänzende Klarheit zu sorgen haben", sagt Hahn
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