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     1576  0 Kommentare Diesel Schadensersatz bei VW, Audi, Mercedes: Verjährung – ja oder nein?

    Nach dem BGH-Urteil zum Abgas-Skandal stellen sich viele Diesel Besitzer die Frage: Kann ich auch noch klagen oder sind meine Ansprüche bereits verjährt?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein eindeutiges Urteil gesprochen: Volkswagen hat seine Kunden mit dem Einbau von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung sittenwidrig geschädigt. Sie haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz und die Rückgabe des Autos. Doch nur rund ein Viertel der Besitzer eines Volkswagen mit EA189 Motor haben bisher geklagt. Entweder im Rahmen der Musterklage oder mit einer individuellen Klage.

    Doch was ist mit dem Rest? Wie steht es um diejenigen, die bisher nicht aktiv geworden sind? Volkswagen lässt verlauten, dass deren Ansprüche inzwischen verjährt sind. Wir sind da anderer Meinung.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, welche Chancen auf Schadensersatz und Rückgabe ihres Fahrzeugs sie haben.

    Klar ist: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt, sobald der Geschädigte Kenntnis von einem möglichen Anspruch hat. Volkswagen argumentiert nun, dass diese Frist bereits im Herbst 2015 zu laufen begann, als das Unternehmen erstmals mit Nachrichten über die Manipulationen an die Öffentlichkeit ging. Spätestens jedoch mit individueller Information der Kunden mit Briefen im Jahr 2016. Damals wurden die Kunden zu Software-Updates in die Werkstätten beordert.

    Doch zu diesem Zeitpunkt hatte Volkswagen stets betont, dass die durch die Software-Updates die Mängel behoben werden. Es bleibe also gar kein Schaden übrig, für den der Kunde entschädigt werden müsse. Für eine Klage gebe es keinen Grund. Eine Ansicht, die VW übrigens vor kurzem vor dem BGH noch vertreten hat. Somit kann also gar nicht unterstellt werden, dass VW und Audi-Kunden von ihren Ansprüchen wussten.

    Tatsächlich haben bis vor kurzem die Gerichte auch unterschiedlich entschieden, wenn es darum ging, ob Diesel-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz haben. Einige sprachen den Kunden das Recht auf Rückgabe ihres Fahrzeugs zu, andere verweigerten dies. Es ergab sich somit eine völlig unklare Rechtslage. Insofern kann unserer Meinung nach zu diesem Zeitpunkt auch keine Verjährungsfrist begonnen haben.

    Erst im Jahr 2017 gab es die ersten OLG-Urteile (zweite Instanz), in denen Volkswagen zu Schadensersatz verurteilt wurde. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann eine Verjährungsfrist begonnen haben. Das bedeutet: Bis Ende 2020 kann auf jeden Fall noch geklagt werden, da eine Verjährung immer zum Jahresende eintritt.

    Möglicherweise führt aber auch erst das aktuelle BGH-Urteil dazu, dass die Verjährungsfrist startet. Denn tatsächlich war bis vor kurzem noch unklar, ob die Kunden wirklich Anspruch auf Schadensersatz haben. Dann könnten Klagen sogar noch bis ins Jahr 2023 eingereicht werden.

    Fazit: Unserer Meinung nach sind Ansprüche auf Schadensersatz im Diesel-Skandal noch nicht verjährt. Das gilt sowohl für VW/Audi Diesel mit EA189-Motor als auch für alle anderen Diesel-Fahrzeuge der VW Gruppe sowie weiterer Hersteller wie Mercedes, BMW und Opel. Nach dem BGH-Urteil sind die Aussichten auf Schadensersatz bzw. Rückgabe des Fahrzeugs sehr gut. Betroffene Besitzer sollten durch qualifizierte Anwälte prüfen lassen, welches konkrete Vorgehen sich in ihrem Fall eignet. Eine solche Prüfung ist beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel Schadensersatz bei VW, Audi, Mercedes: Verjährung – ja oder nein? Nach dem BGH-Urteil zum Abgas-Skandal stellen sich viele Diesel Besitzer die Frage: Kann ich auch noch klagen oder sind meine Ansprüche bereits verjährt?

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