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    DGAP-Adhoc  142  0 Kommentare B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG schließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab; Platzierungspreis auf EUR 8,30 festgelegt - Seite 3



    Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über eine solche Einschränkung informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.



    Dieses Dokument und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Statten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Statten von Amerika und des Districts of Columbia) (die 'Vereinigten Staaten'), in Kanada, in Australien und in Japan bestimmt. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG in den Vereinigten Staaten dar. Die Neuen Aktien der B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der 'Securities Act') registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. B.R.A.I.N. Biotechnology Research and Information Network AG hat nicht die Absicht ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Jeder Verkauf von Wertpapieren, die in dieser Mitteilung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird nur an 'qualifizierte institutionelle Käufer' im Sinne von Rule 144A des Securities Act erfolgen.



    Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich gemacht wird (jeweils ein 'Relevanter Mitgliedstaat') richtet sich nur an 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff 'Prospektverordnung' die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die diesbezüglichen delegierten Verordnungen.

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