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     3431  0 Kommentare Markenschutz - auch in Krisenzeiten ein wichtiges Thema. Im Gespräch mit Götz Sommer Gesellschafter der KBM Legal Rechtsanwälte GbR.

    Herr Sommer, wozu dient die Anmeldung einer Marke und welche Arten werden im Markenrecht unterschieden?

    Götz Sommer: Hinter der Anmeldung einer Marke stehen oft verschiedene Beweggründe. Am häufigsten geht es zunächst um den markenrechtlichen Schutz des eigenen Logos oder eines Markennamens. Denn letztlich geht es im Markenrecht um die Frage, wie ich mich mit meinem Produkt von Konkurrenten abgrenzen kann. Bestenfalls erlange ich bei meinen Kunden mit meiner Marke einen Wiedererkennungseffekt, so dass der Marke sogenannte Herkunfts- und Qualitätsfunktionen zukommen.

    Das Ziel einer jeder Markeneintragung sollte jedoch die Erlangung einer gewissen Bekanntheit der Marke sein. Dieses Ziel gilt grundsätzlich für alle Markenformen, egal ob es sich dabei um Wort- oder Bildmarken oder sonstige Marken, wie z.B. Hör- oder Fühlmarken handelt. Die häufigsten Markenanmeldungen erfolgen allerdings in Form von Wort- oder Wort/Bildmarken.

    Bild: Interviewpartner: Götz Sommer. Bildquelle: Götz Sommer / www.kbm-legal.com

    Welche Stolpersteine gibt es bei der Anmeldung einer neuen Marke?

    Götz Sommer: Im Grunde gibt es zwei Stolpersteine, die der Jurist in relative- und absolute Stolpersteine aufteilt.

    Die absoluten Hindernisse behandeln die Frage, inwieweit die Marke überhaupt angemeldet werden kann. Das wichtigste Kriterium ist dabei die Unterscheidungskraft. Eine Marke ohne Unterscheidungskraft darf per Gesetz nicht eingetragen werden. Die Unterscheidungskraft der Marke fehlt z.B. dann, wenn die Marke beschreibend ist, also für eine Baumschule die Marke "Tanne" oder "Fichte" angemeldet werden soll.

    Die relativen Hindernisse beziehen sich auf die Frage, ob ich mit der Markenanmeldung in die Rechte bereits bestehender Marken- oder Kennzeichen Dritter eingreife. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.
    Häufig kommt es dabei auf die sogenannte Verwechslungsgefahr, also auf die Frage nach der Ähnlichkeit der konkurrierenden Marken an. Deswegen ist es auch so wichtig, vor der Markenanmeldung zu prüfen, ob mit der Anmeldung der Marke eine Markenrechtsverletzung einhergeht, so dass eine Abmahnung des Konkurrenten von vornherein vermieden werden kann.

    Was sind Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung?

    Götz Sommer: Zunächst muss natürlich ein Markenschutz überhaupt vorliegen. Denn eine Marke und deren Schutz wirkt immer nur in den ihr zukommenden räumlichen Grenzen. Ist daher eine Marke nur in der Schweiz eingetragen, hilft es dem Markeninhaber nicht, wenn eine identische oder ähnliche Marke in Deutschland verwendet wird.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    Markenschutz - auch in Krisenzeiten ein wichtiges Thema. Im Gespräch mit Götz Sommer Gesellschafter der KBM Legal Rechtsanwälte GbR. Herr Sommer, wozu dient die Anmeldung einer Marke und welche Arten werden im Markenrecht unterschieden? Götz Sommer: Hinter der Anmeldung einer Marke stehen oft verschiedene Beweggründe. Am häufigsten geht es zunächst um den markenrechtlichen Schutz …