AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im bayerischen Landtag
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die AfD-Fraktion ist am Verwaltungsgericht München mit ihrem Eilantrag gegen die Maskenpflicht im bayerischen Landtag gescheitert. Das Gericht erklärte sich in der Frage für nicht zuständig, da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitfrage handele, teilte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. (Aktenzeichen M 30 S 20 2940)
Seit vergangenem Freitag sind alle Abgeordneten im Landtag verpflichtet, Mund und Nase zu verhüllen. Die AfD-Fraktion kündigte daraufhin Klage am Verwaltungsgericht an, weil sie darin eine "massive Einschränkung" des freien Mandats sieht. Ob sie ihre Klage nun am Verfassungsgerichtshof einreicht, war zunächst offen.
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Seit Mitte Juni gilt bereits für alle Mitarbeiter und Beschäftigte im bayerischen Landtag eine Maskenpflicht. Für die Abgeordneten hatte es zunächst nur eine dringende Empfehlung, ein Maskengebot, gegeben. Weil sich die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten aber nicht daran hielt, ordnete Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) eine Maskenpflicht für alle an./had/DP/men