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     439  0 Kommentare BaFin mahnt zur Vorsicht bei zwielichtigen Wertpapier-Kaufangeboten und erstellt Leitfaden für Anleger - Seite 2


    Anleihen Finder:  Sehr geehrter Friedrich, wie bewerten Sie die Verbraucherschutzwarnung der BaFin in Bezug auf solche dubiosen Angebote?

    „Dem Leser wird ein Leitfaden an die Hand gegeben“

    Hans-Jürgen Friedrich (HJF)

    HJF: Die Verbraucherschutzwarnung der Bafin ist meiner Meinung eine wichtige Hilfestellung zu öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten für im Freiverkehr gehandelte Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere. In dem Newsletter der BaFin werden sowohl die Unterschiede und deren Rechtsgrundlagen als auch Handlungsempfehlungen detailliert dargelegt. Darüber hinaus erhält der Leser Tipps für Anleger, wie er sich bei solchen Angeboten verhalten sollte. Zusätzlich werden weitere Informationsquellen genannt, die mit einem Link in dem Newsletter aufgerufen werden können. Dem Leser wird ein Leitfaden an die Hand gegeben, mit dem er leichter seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden kann.

    Anleihen Finder:  Herr Mayer von Schwabedissen, wie können Anleger feststellen, ob ein Kauf- oder Tauschangebot dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterliegt?

    MzS: Zum einen nennt die nun erfolgte Veröffentlichung der BaFin Aspekte, die ein Anleger prüfen kann. Zum anderen führt die BaFin auf ihrer Webseite eine Datenbank, in der die entsprechenden Angebote aufgelistet sind. Wer sich also mit einem öffentlichen Angebot konfrontiert sieht und sich unsicher ist, um welche Art von Angebot es sich handelt, kann einfach in dieser Datenbank prüfen, ob es sich um ein Angebot nach dem WpÜG handelt.

    Anleihen Finder:  Was raten Sie Anlegern, wenn Sie ein Angebot von Privatpersonen – wie beispielsweise im Januar geschehen – bekommen, die nicht dem WpÜG unterliegen?

    „Das entscheidende Kriterium sollte der Preis sein“

    MzS: Ich würde den Anlegern zur Vorsicht raten. Insbesondere sollte man sich Zeit lassen, das Angebot gründlich zu prüfen und abzuwägen. Ein, wenn nicht sogar das entscheidende Kriterium bei der Entscheidung sollte natürlich der Preis sein. Insofern bietet es sich bei Instrumenten, die an einer Börse oder vergleichbaren Einrichtung gehandelt werden, natürlich an, den aktuellen Kurs mit dem Preis zu vergleichen, den der Kaufinteressent anbietet. Liegt der Börsenkurs über dem Angebotspreis, muss sich ein Anleger schon fragen, wieso er einen niedrigeren Preis akzeptieren sollte, wenn er die Instrumente auch zu einem höheren Preis an der Börse verkaufen könnte.

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