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     406  0 Kommentare CanaFarma Hemp Products Corp. unterzeichnet Joint-Venture-Vereinbarung mit Foodgod (Jonathan Cheban)

    28. Juli 2020 – CanaFarma Hemp Products Corp. (das „Unternehmen“ oder „CanaFarma“) (CSE: CNFA) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen ein Vereinbarungsprotokoll (Memorandum of Agreement) mit Foodgod „Jonathan Cheban“ über sein Unternehmen FeelGoodCBD, LLC („FeelGood“) unterzeichnet hat, um als Joint-Venture-Partner in den Bereichen der Vermarktung und Bewerbung, des Vertriebs und Verkaufs von Hanfölprodukten unter der Marke Foodgod zusammenzuarbeiten.

     

    Foodgod und CanaFarma werden gemeinsam eine hochwertige Linie von Snack- und Dessertprodukten auf Hanfölbasis entwickeln, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Der von CanaFarma verfolgte wissenschaftliche Ansatz in Design und Formulierung seiner Produkte paart sich mit Foodgods einzigartigem Erfahrungsschatz in der Lebensmittelbranche, um so Produkte in Premiumqualität unter der Marke Foodgod auf den Markt zu bringen, auf welche die Konsumenten großes Vertrauen setzen können.

     

    Foodgod (Jonathan Cheban) kommentierte: "Ich freue mich auf die Partnerschaft mit Canafarma bei der Umsetzung meiner Vision, eine Foodgod CBD Snack- und Dessertlinie zu entwickeln, die vom Besten der Popkultur inspiriert ist, die mein Millionenpublikum von der Marke Foodgod erwartet Zusammen mit CanaFarma, die einen konsequenten und wissenschaftlich fundierten Ansatz verfolgt, werden wir die höchsten Standards der Exzellenz erfüllen".

     

    David Lonsdale, CEO von CanaFarma, erklärt: „Wir sind begeistert, dass wir diese Joint-Venture-Partnerschaft mit Foodgod realisieren konnten und freuen uns darauf, die aufregendste Marke für CBD-Produkte zu schaffen.“

     

    Im Rahmen der Vereinbarung erhält FeelGood von CanaFarma 10.000.000 Stammaktienkaufwarrants, von denen jeder innerhalb von zehn Jahren ausgeübt und in eine Stammaktie aus dem Aktienkapital von CanaFarma zum Preis von 0,87 Dollar eingetauscht werden kann. 1.000.000 der oben angeführten Warrants werden mit sofortiger Wirkung zugeteilt. Die Zuteilung der übrigen 9.000.000 Warrants erfolgt in gleichen monatlichen Teilmengen innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Monaten, der genau 30 Tage nach der Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls beginnt. Sämtliche Warrants (und Stammaktien, die nach Ausübung der Warrants begeben werden) sind nach den geltenden Wertpapiergesetzen an eine gesetzliche Haltedauer gebunden.

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