checkAd

    EANS-Hauptversammlung  154  0 Kommentare Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

    --------------------------------------------------------------------------------
    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
    --------------------------------------------------------------------------------

    06.08.2020

    Flughafen Wien Aktiengesellschaft
    Schwechat, FN 42984 m
    ISIN AT00000VIE62

    Einberufung der 32. ordentlichen Hauptversammlung der
    Flughafen Wien Aktiengesellschaft
    ("Gesellschaft")
    für Freitag, den 4. September 2020 um 10:00 Uhr
    in den Räumlichkeiten der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
    in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, Verbindungsstrasse (Objekt 683).


    I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

    1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
    Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

    Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen,
    die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu
    nehmen.

    Die Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am 4. September 2020
    wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I
    Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung
    der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle
    Hauptversammlung" durchgeführt.

    Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Flughafen Wien
    Aktiengesellschaft am 4. September 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein
    können.

    Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
    Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst
    gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
    Aktionäre.

    Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
    zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
    einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
    gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

    Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
    Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
    zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-
    Adresse
    fragen.flughafenwien@hauptversammlung.at der Gesellschaft.


    2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG
    vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.

    Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
    von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
    Seite 1 von 8



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    EANS-Hauptversammlung Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 06.08.2020 Flughafen Wien Aktiengesellschaft Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62 …

    Artikel zu den Werten

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer