EANS-Hauptversammlung
Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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06.08.2020
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT00000VIE62
Einberufung der 32. ordentlichen Hauptversammlung der
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
("Gesellschaft")
für Freitag, den 4. September 2020 um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, Verbindungsstrasse (Objekt 683).
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen,
die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu
nehmen.
Die Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am 4. September 2020
wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I
Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung
der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Flughafen Wien
Aktiengesellschaft am 4. September 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein
können.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst
gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-
Adresse
fragen.flughafenwien@hauptversammlung.at der Gesellschaft.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG
vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
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