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    EANS-Hauptversammlung  154  0 Kommentare Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2



    Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 4. September 2020
    ab ca. 10:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im
    Internet unterwww.viennaairport.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.
    Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht
    erforderlich.

    Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
    dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische
    Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die
    Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu
    verfolgen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
    Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
    Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
    Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.

    Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
    technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
    ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

    Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
    Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
    ("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

    Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung
    dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung
    dargelegt wird.

    II. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
    die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
    Geschäftsjahr 2019
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Ge­schäftsjahr 2019
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2019
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2020
    6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat


    III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
    INTERNETSEITE

    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. August 2020 auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:

    * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
    Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation")
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    EANS-Hauptversammlung Flughafen Wien AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 06.08.2020 Flughafen Wien Aktiengesellschaft Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62 …

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