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    Abgasskandal  542  0 Kommentare MyRight-Sammelklage im Audi-Abgasskandal abgewiesen

    Das Landgericht (LG) Ingolstadt hat eine Sammelklage im Audi-Abgasskandal abgelehnt. Die betrogenen Kunden hatten ihre Schadensersatzforderungen an den Rechtsdienstleister MyRight abgetreten. Doch das Gericht war der Ansicht, die Rechtsplattform würde seine Kunden übermäßig benachteiligen, falls ein möglicher Vergleich nicht in ihrem Sinne sei.

    2.800 Audi-Käufer hatten ihre Forderungen dem Inkassodienstleister MyRight übertragen, um Audi auf insgesamt 77 Millionen Euro Schadensersatz zu verklagen. Das LG Ingolstadt ließ die Klage aber erst gar nicht zu, weil die Abtretungsvereinbarungen die Autokäufer unzumutbar benachteilige (Urt. v. 07.08.2020; Az: 41 O 1745/18). Damit haben die Richter eine der umfangreichsten Klagen im Diesel-Abgasskandal abgewiesen.

    Abtretung benachteiligt Autokäufer

    Zwar ist es ist in Deutschland erlaubt, dass mehrere Kläger ihre Rechte an einen Rechtsdienstleister abtreten, um ein Urteil für alle zu erstreiten. Das bestätigte auch das Landgericht Ingolstadt: Nach der Lexfox-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 sei „die klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie der Klägerin grundsätzlich zulässig“. Im vorliegenden Fall seien allerdings schon die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, „da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt“ seien.

    Die Begründung des Gerichts: Falls einer der Käufer einen etwaigen Vergleich widerrufen würde, wäre die gesamte Rechtsverfolgung für ihn nicht mehr kostenfrei. Daraus resultiere „sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin“. Das benachteilige den Audi-Kunden unzumutbar, daher sei die Abtretungsvereinbarung nichtig und die Klage abzuweisen.

    Risiken von MyRight-Abtretungen

    Im vorliegenden Fall ging es um Fahrzeuge der Marke Audi mit dem berüchtigten VW-Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189, der den Abgasskandal 2015 ausgelöst hatte. Durch eine Betrugssoftware in der Motorsteuerung wird die Abgasreinigung der Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand in vollem Umfang aktiviert, während auf der Straße mehr Stickoxid emittiert wird als erlaubt. Audi sollte den Klägern als Schadensersatz den Kaufpreis plus Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung zahlen.

    Nach der schriftlichen Urteilsbegründung will MyRight, eine Marke des Inkassodienstleisters Financialright, wahrscheinlich Berufung einlegen, so ein Unternehmenssprecher. Der Rechtsdienstleister wirbt damit, die Abtretung der Forderungen erspare Autokäufern alle Prozessrisiken und Kosten. Im Gegenzug verlangt das Unternehmen im Erfolgsfall 35 Prozent der gerichtlich erstrittenen Summe. Doch nicht immer lassen die Gerichte solche Abtretungen zu. Wenn Rechtsdienstleister wie MyRight mit einer Klage scheitern, verlieren die Autokäufer wertvolle Zeit und riskieren den Verlust ihres Schadensersatzanspruchs, denn der könnte dann bereits verjährt sein.

    Jetzt einzeln klagen – es lohnt sich!

    Wir raten vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrern daher, ihre Forderungen gegen die Autohersteller im Rahmen einer Einzelklage selbst durchzusetzen. Mit einer individuellen Klage kommt man zum einen schneller an sein Geld und kann zum anderen über Vergleichsangebote frei entscheiden.

    Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen? Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit über 12.000 Dieselfahrer gegen die Autobauer und erzielt auch für Sie die besten Ergebnisse! Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 770 oder per E-Mail über info@rueden.de.

     

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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