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    Keine beschränkte Haftung  30795  1 Kommentar Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das EY-Missverständnis

    Oft wird im Zusammenhang mit dem Betrugsfall Wirecard davon gesprochen, dass Schadensersatzklagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY / Ernst&Young nur bedingt sinnvoll seien. Denn die Summe, die EY zahlen müsse, sei bei 4 Millionen Euro gedeckelt. Doch das ist Unsinn.

    Wir gehen davon aus, dass es für geschädigte Wirecard-Anleger mehrere Ansatzpunkte für Schadensersatz gibt: Neben einem Anspruch im Insolvenzverfahren der Wirecard AG dürfte auch eine Klage gegen die Finanzaufsicht Bafin chancenreich sein.

    Doch die wohl besten Aussichten hat eine Klage gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, die Firma EY (Ernst&Young). Deswegen ist das auch die erste Option, die die Interessengemeinschaft Widerruf den Tausenden von Wirecard-Aktionären anbietet wird, die sich in den vergangenen Wochen gemeldet haben.

    Über rund ein Jahrzehnt hat EY die Fantasieberichte von Wirecard testiert – ohne größeren Widerstand, wie es scheint. Erst als sich die kritischen Medienberichte häuften, brachte die Sonderprüfung von KPMG das Kartenhaus von Wirecard zum Einsturz. Es scheint also klar, dass EY geschlampt hat. Doch wieviel ist für Anleger zu holen?

    Oft liest man in Presseberichten, dass die Verpflichtung zum Schadensersatz für den Wirtschaftsprüfer auf 4 Mio. Euro gedeckelt sei. Ansonsten müsse der Kläger Vorsatz nachweisen. Eine Summe von 4 Mio. Euro, die sich auf etliche Tausend Kläger verteilt, wäre tatsächlich sehr wenig – insbesondere, wenn man die Kosten eines Verfahrens berücksichtigt. Doch diese Information beruht auf einem Missverständnis.

    Denn die Haftungsbeschränkung von 4 Mio. Euro bezieht sich auf die Klage eines geprüften Unternehmens gegen seinen Wirtschaftsprüfer. In diesem Fall würde sie also greifen, wenn Wirecard gegen EY klagen würde. Doch wenn geschädigte Anleger von Wirecard gegen EY klagen, dann ist die Haftung unbeschränkt!

    Nachzulesen ist das in §323 HGB. Dort heißt es:

    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt, ist der Kapitalgesellschaft und, wenn ein verbundenes Unternehmen geschädigt worden ist, auch diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, beschränkt sich auf eine Million Euro für eine Prüfung. Bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, abweichend von Satz 1 auf vier Millionen Euro für eine Prüfung.“

    Klar wird also, dass die Deckelung nur gegenüber dem Kunden des Wirtschaftsprüfers, also dem geprüften Unternehmen, wirkt. Wirecard-Anleger, die gegen EY auf Schadensersatz klagen, werden nachweisen müssen, dass ihr Schaden wesentlich auf Pflichtverletzungen des Wirtschaftsprüfers basiert. Aufgrund der Tatsache, dass EY seit zehn Jahren die Bücher von Wirecard geprüft hat, ohne Alarm zu schlagen, halten wir dies für sehr aussichtsreich. In diesem Fall gibt es für Schadensersatzanspruch keine Obergrenze!

    Anleger, die durch Wirecard geschädigt worden sind, sollten sich bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich über ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz informieren. Im Zuge dieser Prüfung sagen Ihnen, welches Vorgehen sinnvoll ist und informieren Sie über die Kosten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so prüfen wir kostenlos, ob diese die Kosten übernimmt.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Keine beschränkte Haftung Schadensersatz für Wirecard-Anleger: Das EY-Missverständnis Oft wird im Zusammenhang mit dem Betrugsfall Wirecard davon gesprochen, dass Schadensersatzklagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY / Ernst&Young nur bedingt sinnvoll seien. Denn die Summe, die EY zahlen müsse, sei bei 4 Millionen Euro gedeckelt. Doch …