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    Daimler-Abgasskandal  511  0 Kommentare Mercedes E-Klasse erneut zurückgerufen: Vierter Rückruf in diesem Jahr

    Wieder muss Daimler zahlreiche Diesel-Mercedes der E-Klasse zurückrufen – zum vierten Mal im Jahr 2020. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen weiteren verpflichtenden Rückruf in seiner Datenbank veröffentlicht. Und wieder spielt der Dieselmotor OM651 eine Rolle.

    Am 24. August 2020 veröffentlichte das KBA einen neuen Rückruf für die Mercedes E-Klasse der Baureihe 212. Modelle mit dem Motor OM651 der Abgasnorm Euro 5 müssen in die Werkstatt. Konkret betroffen sind die Fahrzeuge, die zwischen 2010 und 2014 hergestellt worden sind. Das sind etwa 6.500 Fahrzeuge weltweit – davon über 1.700 Mercedes E-Klasse-Autos in Deutschland. Bereits im Januar, Februar und Juli 2020 hatte es ähnliche Rückrufe für die E-Klasse gegeben.

    E-Klasse-Rückruf unter Herstellercode 5497507

    Die Daimler AG verschickt nun ein Schreiben an die betroffenen Fahrzeughalter und fordert darin zur Teilnahme an der Rückrufaktion unter dem Herstellercode 5497507 auf. Dieser Rückruf ist verpflichtend, da er vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt offiziell angeordnet wurde. Der Grund für den Rückruf: „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“ So steht es in der Rückrufdatenbank des KBA.

    Hintergrund ist – wie in den allermeisten Fällen im Abgasskandal – eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung in der E-Klasse manipuliert. In Testsituationen, etwa bei den Zulassungsbehörden, funktioniert die Abgasreinigung vollumfänglich. Im Normalbetrieb auf der Straße schaltet sich die Reinigung der Abgase allerdings ab, um den Motor zu schonen. Das ist nicht erlaubt – und verstößt sogar gegen geltendes EU-Recht.

    Softwareupdate für E-Klasse kann Risiko darstellen

    Mithilfe eines Softwareupdates soll die Abschalteinrichtung in der Mercedes E-Klasse nun im Rahmen des aktuellen Rückrufs deaktiviert werden. Welche Folge das Update für den Motor, seine Leistung und den Kraftstoffverbrauch haben wird, ist jedoch noch unklar. Fahrzeughalter, die das Softwareupdate durchführen lassen, riskieren Schäden am Fahrzeug. Weigern sich Halter jedoch, am verpflichtenden Rückruf teilzunehmen, droht die Stilllegung des betroffenen Fahrzeugs, indem die Zulassung entzogen wird.

    Eine Alternative ist eine Einzelklage gegen den Autohersteller Daimler. Da es sich bei der Abschalteinrichtung um eine illegal eingesetzte Technik handelt, kann der Fahrzeughalter Schadensersatz für den Betrug erhalten. Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben bereits verbraucherfreundlich entschieden. So wurde der Kaufvertrag in der Regel rückabgewickelt: Daimler musste den Kaufpreis nach Abzug einer geringen Nutzungsentschädigung erstatten und das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen.

    Rechtsprechung ist aktuell verbraucherfreundlich

    Rückenwind erhält die verbraucherfreundliche Stimmung an den Gerichten vom Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in diesem Jahr, mit dem der BGH entschied, dass Abschalteinrichtungen illegal sind, wenn sie Einfluss auf die Abgasreinigung nehmen. Dem stimmt auch die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu. Das Urteil der EuGH-Richter steht jedoch noch aus.

    Fahren Sie eine Mercedes E-Klasse, die von den Rückrufen betroffen ist? Wenden Sie sich an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUDEN. Wir beraten Dieselfahrer bundesweit. In mehr als 12.000 Verfahren – davon über 1.700 gegen die Daimler AG – vertreten wir Verbraucher gegen die Autobauer. Profitieren Sie von unserer Erfahrung! Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und schreiben Sie eine Mail an info@rueden.de oder rufen Sie uns an: 030 / 200 590 770.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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