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    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  138  0 Kommentare VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage - Seite 2

    Die VW-Anwälte äußerten sich aufgrund dieses Hinweises wenig später: "(.) und teilen für die Beklagte mit, dass wir die Einrede der Verjährung fallenlassen."
     

    Für die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wird mit diesen Zeilen die Ansicht bestätigt, dass selbst fünf Jahre nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals nichts verjährt ist. Schon seit Jahren argumentiert die Kanzlei, dass § 852 BGB eine zehnjährige Verjährungsfrist ab Kaufdatum vorsieht und diese Regelung auch für den Diesel-Abgasskandal gilt. VW wird für den vom BGH festgestellten Betrug nicht so leicht und schnell davonkommen. Wer sittenwidrig täuscht und trickst, darf sich keine Hoffnungen machen, dass seine Tat nach der üblichen Verjährung von drei Jahren in Vergessenheit gerät.


    § 852 BGB bietet mit dem Restschadensersatzanspruch Verbrauchern die Möglichkeit, selbst bei verjährten Schadensersatzansprüchen finanziell von VW entschädigt zu werden. Dr. Stoll und Sauer rät daher allen betroffenen VW-Kunden, die noch nicht geklagt haben und bei der Musterfeststellungsklage nicht teilgenommen oder leer ausgegangen sind, schnell den Klageweg gegen den Autobauer einzuschlagen. Im kostenfreien Online-Check bietet die hochspezialisierte Kanzlei eine Erstberatung an. Gemeinsam werden dabei die Möglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
     

    VW pochte bisher ausnahmslos auf die übliche dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal mit einer Ad-hoc-Mitteilung publik. Also wäre Ende 2018 der Betrug verjährt. Die meisten Gerichte gehen bisher jedoch davon aus, dass frühestens 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Damit wäre die Verjährung Ende 2019 eingetreten. VW folgt seit neustem dieser Ansicht und hat am Landgericht Hannover den Einwand der Verjährung bei einer Klage aus dem Jahr 2019 zurückgezogen.
     

    Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass selbst nach § 195 BGB noch nichts verjährt ist. Der BGH mit Urteil vom 19. März 2008 (Az. III ZR 220/07) und das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 1 U 2691/05) haben die Messlatte für den Beginn der Verjährungsfrist sehr hoch gehängt. Eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage ist für das Gericht Voraussetzung für den Verjährungsbeginn. Für die Kläger müsste absehbar sein, wer verantwortlich für den Betrug ist, wie sich die Rechtslage darstellt und ob überhaupt Chancen bestehen zu gewinnen. Erst 2019 setzte eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein, die am 25. Mai 2020 vor dem BGH mit der Verurteilung von VW ihren Höhepunkt fand. Und wer für den Abgasskandal verantwortlich ist, steht bis heute nicht fest, weil sich VW an der Aufklärung nicht beteiligt hat und Ergebnisse interner Untersuchungen unter Verschluss hält.

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    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage - Seite 2 DGAP-Media / 15.09.2020 / 12:31 Jetzt ist es auch für VW amtlich: Im Diesel-Abgasskandal ist nichts verjährt. Am Landgericht Kiel haben VW-Anwälte selbst bei einer 2020 eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17. …

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