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     164  0 Kommentare VW akzeptiert im Abgasskandal bei Verjährung Frist von 10 Jahren / Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zu schneller Klage / Dieselskandal noch lange nicht zu Ende

    Lahr (ots) - Jetzt ist es auch für VW amtlich: Im Diesel-Abgasskandal ist nichts
    verjährt. Am Landgericht Kiel haben VW-Anwälte selbst bei einer 2020
    eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17.
    Zivilkammer wies am 2. Juli 2020 darauf hin, dass dem Kläger ein
    Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht. Daraufhin nahm VW mit
    Schreiben vom 14. Juli 2020 die Einrede der Verjährung zurück (Az. 17 0 124/20).

    Damit haben aus Sicht der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    geschädigte Verbraucher beste Chancen, sich gegen VW vor Gericht erfolgreich
    durchzusetzen - auch bei Klagen im Jahr 2020. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt
    VW-Kunden, den Klageweg im kostenfreien Online-Check
    (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) der Kanzlei prüfen zu
    lassen. Die Sozietät gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben
    den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage
    vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuel
    les/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesa
    mt-830) ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.de/a
    ktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzlei-d
    r-stoll-sauer) geschrieben.

    Sensationelle Wende bei der Verjährung im Abgasskandal von VW

    2020 entwickelt sich im Diesel-Abgasskandal zu einem verbraucherfreundlichen
    Jahr. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof (https://www.vw-schaden.
    de/aktuelles/bundesgerichtshof-verurteilt-vw-im-diesel-abgasskandal-kanzlei-dr-s
    toll-sauer-erwartet) (BGH) VW wegen arglistiger und sittenwidriger Täuschung
    nach § 826 BGB - sprich wegen Betrugs. Der Konzern haftet gegenüber seinen
    Kunden. Und jetzt hat VW auch eingesehen, dass letztlich im Abgasskandal noch
    nichts verjährt ist. In einem Verfahren vor dem Landgericht Kiel stellte die 17.
    Zivilkammer eine Verurteilung von VW in Aussicht, obwohl die Klage erst 2020
    eingereicht worden war. Im Originaltext liest sich das folgendermaßen:

    "(...) Insoweit kommt aber in Betracht, dass dem Kläger ein sogenannter Anspruch
    auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB zusteht. Denn er hat hier ein Neufahrzeug
    von einem Vertragshändler der Beklagten erworben. Insofern ist davon auszugehen,
    dass (...) die Beklagte jedenfalls einen Teil des Kaufpreises im Sinne von § 852
    BGB erlangt hat. Von dem Kaufpreis wäre insoweit die Händlermarge abzuziehen.
    Insoweit dürfte der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast zur Höhe der
    Händlermarge obliegen."

    Die VW-Anwälte äußerten sich aufgrund dieses Hinweises wenig später: "(...) und
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