checkAd

    ROUNDUP  107  0 Kommentare Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer beschränkt

    BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

    In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

    Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, seien weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben./bk/rm/DP/fba






    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    ROUNDUP Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer beschränkt Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer