Schadensersatz in Reichweite
Wirecard-Skandal: EY hat Hinweise auf Betrug seit 2016 ignoriert
Wirtschaftsprüfer EY gerät in der Wirecard-Affäre immer mehr unter Druck. Das Unternehmen hat bereits 2016 Hinweise auf Betrug bei Wirecard erhalten – diese aber offenbar nicht weiterverfolgt. Das erhöht die Chance für geschädigte Wirecard-Anleger auf Schadensersatz.
Ein Bericht der Financial Times wirft ein zunehmend schlechtes Licht auf das Verhalten von Wirtschaftsprüfer EY (Ernst&Young) im Betrugsfall Wirecard. Bereits 2016 soll EY von einem eigenen Mitarbeiter, einem sogenannten whistleblower, darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass sich Wirecard-Angestellte betrügerisch verhalten. Zudem soll es den Versuch gegeben haben, einen indischen EY-Prüfer zu bestechen.
Die neuen Informationen sind offenbar ein bisher unveröffentlichter Teil des KPMG-Sondergutachtens, dass die Wirecard-Bombe in diesem Jahr zum Platzen gebracht hat. Stimmen die Informationen, so dürfte sich der Druck auf EY massiv erhöhen. Denn es stellt sich die Frage, warum den Vorwürfen seit 2016 nicht nachgegangen wurde. Immerhin hat EY die Bücher von Wirecard rund zehn Jahre lang geprüft.
Besonders lächerlich erscheint vor dem Hintergrund des Berichts die jüngste Äußerung von EY-Chef Carmine di Sibio, der in einem Brief an Kunden geschrieben hatte, sein Unternehmen sei letztlich der Aufklärer im Wirecard-Skandal gewesen. Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Offenbar hat EY über Jahre nicht nur seinen Prüfungsauftrag mangelhaft ausgeführt – sondern zudem Informationen über den Betrug missachtet.
Was heißt das nun für geschädigte Wirecard-Anleger? Der FT-Bericht dürfte ihre Chancen auf Schadensersatz weiter deutlich verbessern. Bereits zuvor waren wir der Meinung, dass die Aussichten, dass EY geschädigten Wirecard-Anlegern Schadensersatz zahlen muss, sehr gut waren. Die jüngsten Informationen erhärten diese Ansicht.
Anleger, die mit Wirecard-Aktien oder entsprechenden Derivaten Geld verloren haben, sollten daher prüfen lassen, welches Vorgehen in ihrem Fall besonders aussichtsreich ist. Die IG Widerruf bietet dabei eine kostenlose Prüfung der Ansprüche in Zusammenarbeit mit der führenden deutschen Anlegerkanzlei. Für die Schadensersatzklage gegen EY besteht dabei auch die Möglichkeit, auf eine Prozessfinanzierung zurückzugreifen. Dabei geht der Anleger kein Kostenrisiko ein. Er zahlt lediglich im Erfolgsfall 20 Prozent des erstrittenen Schadensersatzes – muss aber nicht für Anwalts- und Gerichtskosten in Vorleistung gehen.
Auch im Insolvenzverfahren der Wirecard AG haben Anleger gute Chancen, zumindest teilweise für ihre Verluste entschädigt zu werden. Hier müssen demnächst die Forderungen an den Insolvenzverwalter gemeldet werden. Auch dazu sollte anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden, da die Anmeldung fachlich gut begründet werden muss. Anders als in einem normalen Insolvenzverfahren, bei dem Aktionäre in der Regel leer ausgehen, bestehen bei Wirecard aufgrund des vorsätzlichen Betrugs gute Chancen darauf, dass geschädigte Anleger wie Gläubiger behandelt werden und eine Insolvenzquote erhalten.