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    Nach Verkauf des US-Geschäfts  26374  0 Kommentare Insolvenzfall Wirecard AG: Wieviel ist für Aktionäre zu holen?

    Wenn sich ein Unternehmen in der Insolvenz befindet, heißt es oft: Da ist sowieso nichts mehr zu holen. Im Fall Wirecard dürfte das anders sein. So können sich geschädigte Anleger ihren Teil sichern.

    Der Betrugsfall Wirecard ist in vielen Beziehungen besonders. Dazu zählt beispielsweise, dass sich Aktionäre und Anleger in Wirecard-Derivaten als Gläubiger im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anmelden können. Grund dafür ist das „deliktische Handeln“ der Wirecard-Unternehmensführung, also der Betrug an den Anlegern. Voraussetzung dafür ist, dass die Wertpapiere vor dem 18. Juni gekauft wurden, als der Betrugsfall bekannt wurde.

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    Immer wieder werden wir gefragt, ob denn im Insolvenzverfahren überhaupt etwas zu holen sei. Klare Antwort: Ja! Dass ein Unternehmen pleite ist, heißt nicht, dass seine Unternehmensteile nichts mehr wert sind. Der Fall Wirecard bietet hier sogar recht gute Chance auf eine vernünftige Insolvenzquote.

    Das hat zwei Gründe: Erstens gibt es kaum bevorrechtigte Gläubiger. Das bedeutet, dass die Banken, die Darlehen an Wirecard vergeben haben, keinen Zugriff auf Sicherheiten haben. Oft ist es so, dass sich Kreditinstitute die Filetstücke einer Firma (beispielsweise Immobilien) als Pfand eintragen lassen. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, so gehört die Immobilie dann der Bank. Andere Gläubiger schauen in die Röhre. Doch solche Sicherungen gibt es bei Wirecard kaum. Somit kommen die Erlöse aus den Verkäufen allen Gläubigern zugute, auch den geschädigten Anlegern.

    Zweitens scheint die Zerschlagung von Wirecard mehr Geld einzubringen als erwartet. Berichten zufolge hat allein der Verkauf der Nordamerika-Tochter rund 300 Mio. Euro ergeben. Das hat Fachleute überrascht. Das wichtigste Asset, die Wirecard-Bank, soll sogar noch um Einiges wertvoller sein.  Hier wird noch im November ein Verkauf erwartet. Gut möglich also, dass die ursprünglich von vielen erwartete Insolvenzquote von zehn Prozent übertroffen wird.

    Die größte Herausforderung für Anleger dürfte es sein, als Gläubiger vom Insolvenzverwalter anerkannt zu werden. Denn dessen Job ist eigentlich, die Erlöse zu maximieren und gleichzeitig die anerkannten Forderungen möglichst niedrig zu halten. Für Anleger, die mit Wirecard-Aktien und Derivaten Geld verloren haben, heißt das: Sie müssen sehr detailliert und juristisch sauber begründen, warum sie als Gläubiger anerkannt werden sollen. Deswegen ist hier auf jeden Fall anwaltliche Hilfe nötig, wenn man nicht selbst Jurist ist.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diese Hilfestellung in Kooperation mit der wichtigsten deutschen Kanzlei für Anlegerrecht. Neben der Anmeldung für das Insolvenzverfahren der Wirecard AG erscheint für geschädigte Anleger auch eine Schadensersatzklage gegen den Wirtschaftsprüfer EY sinnvoll sowie ein Vorgehen gegen die Finanzaufsicht Bafin.

    Wichtig: Eine Anmeldung für das Insolvenzverfahren ist immer noch problemlos möglich. Der von vielen Medien kommunizierte Termin am 26. Oktober war kein Ausschlusstermin, sondern lediglich ein erster Aufruf des Insolvenzverwalters. Insofern gilt hier: Anleger sollten das Thema nicht auf die lange Bank schieben, aber es gibt auch keinen Grund zur Hektik. Der erste Schritt sollte eine kostenlose Prüfung der Ansprüche durch die IG Widerruf sein.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Nach Verkauf des US-Geschäfts Insolvenzfall Wirecard AG: Wieviel ist für Aktionäre zu holen? Wenn sich ein Unternehmen in der Insolvenz befindet, heißt es oft: Da ist sowieso nichts mehr zu holen. Im Fall Wirecard dürfte das anders sein. So können sich geschädigte Anleger ihren Teil sichern.