Rupert Scholz: Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig“
Georg Gafron: Im März dieses Jahres hat die Bundesregierung den epidemischen Notstand von nationaler Tragweite ausgerufen. Verbunden damit sind elementare Einschränkungen von Grundrechten, die zum Kernbestand unserer Verfassung gehören. Grund ist die Corona-Pandemie. Halten Sie dieses Vorgehen für verfassungsgemäß? Rupert Scholz: Man kann Grundrechte nur einschränken, wenn diese in Kollision mit anderen Grundrechten geraten. In diesem Fall
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Ein Beitrag von Georg Gafron.