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    EQS Group-News: RELIEF THERAPEUTICS Holdings AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
    Relief kündigt Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung der RELIEF THERAPEUTICS Holding AG an

    23.11.2020 / 07:00


    Relief kündigt Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung der RELIEF THERAPEUTICS Holding AG an

    Genf, Schweiz, 23. November 2020 -RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF) ("Relief" oder "das Unternehmen"), ein biopharmazeutisches Unternehmen, dessen Lead-Wirkstoffkandidat, RLF-100(TM) (Aviptadil), sich in fortgeschrittener klinischer Entwicklung zur Behandlung von Patienten mit schwerer COVID-19-Erkrankung befindet, gibt heute die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre am 17. Dezember 2020 bekannt.

    Aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten außergewöhnlichen Umstände findet die Hauptversammlung gemäß den Anforderungen der Verordnung des Schweizerischen Bundesrates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ohne physische Anwesenheit der Aktionäre, Vertreter und Dritter statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht wahrnehmen, indem sie ihre Stimmrechtsanweisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Thomas Hua, übertragen. Eine Anleitung zur Übertragung der Abstimmungsweisungen findet sich in der formellen Einladung zur Hauptversammlung, die im Laufe der nächsten Tage an die registrierten Aktionäre verschickt wird. Elektronisch übermittelte Weisungen sollten bis spätestens zum 14. Dezember 2020, 23:59 Uhr (MEZ) erfolgen.

    Stimmberechtigung

    Stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die zum 4. Dezember 2020, 13:00 Uhr (MEZ) im Aktienregister eingetragen sind. Vom 4. bis zum 17. Dezember 2020 erfolgen keine Eintragungen in das Aktienregister. Aktionäre, die ihre Aktien vor der Hauptversammlung ganz oder teilweise veräußern, sind entsprechend nicht mehr stimmberechtigt.

    Tagesordnung:

    1. Wahl des Vorsitzenden der außerordentlichen Hauptversammlung

    2. Wahl zur Ernennung von Tom Plitz zum neuen Mitglied des Verwaltungsrats

    3. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Executive Committee

    4. Erhöhung des genehmigten Aktienkapitals

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