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    Ministerium  123  0 Kommentare  Tests an Schulen und Kitas von geschultem Personal

    BERLIN (dpa-AFX) - Corona-Schnelltests von Kita- und Schulpersonal werden zwar erleichtert, allerdings gilt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums weiterhin, dass sie von geschultem Personal durchgeführt werden müssen. Ein Ministeriumssprecher wies am Donnerstag auf Nachfrage darauf hin, dass mit dem kürzlich beschlossenen sogenannten Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, das unter anderem Änderungen des Infektionsschutzgesetzes enthielt, der Arztvorbehalt für die Schnelltests entfallen sei. Damit könne grundsätzlich jeder diese Tests anwenden, allerdings müssten sie durch entsprechend geschultes Personal erfolgen.

    Rechtlich besteht nach Angaben des Sprechers durch eine an diesem Freitag in Kraft tretende Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung die Möglichkeit, dass solche Antigenschnelltests auch an Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas abgegeben werden. Ob und wie sie dann konkret beim Personal zum Einsatz kommen, liege in der Zuständigkeit der Bundesländer.

    Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, Kitas und Schulen beziehungsweise deren Träger könnten nun eigenständig Schnelltests beziehen und nutzen. Lehrerinnen und Lehrer würden sich regelmäßig selbst testen dürfen. Die Schulträger könnten bei Bedarf mit geschultem Personal Tests vor Ort durchführen./jr/DP/eas






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