Direktdarlehen der WIBank ab Anfang Februar wieder beantragbar
Offenbach am Main (ots) - Zunehmende Sorgen, insbesondere im Hinblick auf die
Corona-Virus-Mutationen, haben die Politik zu einer Verlängerung und
Verschärfung der Corona-Maßnahmen gezwungen, worunter vor allem auch die
Wirtschaft und der Einzelhandel massiv leiden. Aus diesem Grund hat das
Hessische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium
und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des
Hilfsprogramms Hessen - Mikroliquidität bis zum 30. Juni 2021 beschlossen.
Hierzu werden vom Land Hessen 150 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Das
Direktdarlehen der WIBank richtet sich speziell an Kleinunternehmen, die auf
Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Aktuell arbeitet die WIBank unter Hochdruck an der technischen Umsetzung der
Verlängerung. Neue Anträge können dann voraussichtlich ab Anfang Februar wieder
gestellt werden. Auf Basis der bis Jahresende gemachten Programmerfahrungen,
wird es künftig Verbesserungen und einige Neuerungen geben: Zum Beispiel wird
der Finanzierungszeitraum erweitert, um sich so noch mehr am Liquiditätsbedarf
der Unternehmerinnen und Unternehmer orientieren zu können. Auch die für die
Ermittlung des Liquiditätsbedarfs notwendige Berechnung wurde vereinfacht.
Außerdem müssen bei der Antragstellung künftig durch eine im Sinne des § 3
Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugte Person bestätigte Nachweise über die
bisherige Geschäftstätigkeit eingereicht werden.
Über alle weiteren Anpassungen sowie den genauen Zeitpunkt des neuen
Programmstarts geben wir schnellstmöglich hier (https://www.wibank.de/wibank/hes
sen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074) Auskunft.
Die Hessen-Mikroliquidität kann von hessischen Kleinunternehmen mit maximal 50
Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen
Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen
Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für
Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die
Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren
oder weitere Kosten berechnet.
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die
Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten
Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.
Pressekontakt:
Claudia Ungeheuer
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (0)69 9132-3716
E-Mail: mailto:claudia.ungeheuer@wibank.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/103206/4817086
OTS: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Corona-Virus-Mutationen, haben die Politik zu einer Verlängerung und
Verschärfung der Corona-Maßnahmen gezwungen, worunter vor allem auch die
Wirtschaft und der Einzelhandel massiv leiden. Aus diesem Grund hat das
Hessische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium
und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des
Hilfsprogramms Hessen - Mikroliquidität bis zum 30. Juni 2021 beschlossen.
Hierzu werden vom Land Hessen 150 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Das
Direktdarlehen der WIBank richtet sich speziell an Kleinunternehmen, die auf
Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Aktuell arbeitet die WIBank unter Hochdruck an der technischen Umsetzung der
Verlängerung. Neue Anträge können dann voraussichtlich ab Anfang Februar wieder
gestellt werden. Auf Basis der bis Jahresende gemachten Programmerfahrungen,
wird es künftig Verbesserungen und einige Neuerungen geben: Zum Beispiel wird
der Finanzierungszeitraum erweitert, um sich so noch mehr am Liquiditätsbedarf
der Unternehmerinnen und Unternehmer orientieren zu können. Auch die für die
Ermittlung des Liquiditätsbedarfs notwendige Berechnung wurde vereinfacht.
Außerdem müssen bei der Antragstellung künftig durch eine im Sinne des § 3
Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugte Person bestätigte Nachweise über die
bisherige Geschäftstätigkeit eingereicht werden.
Über alle weiteren Anpassungen sowie den genauen Zeitpunkt des neuen
Programmstarts geben wir schnellstmöglich hier (https://www.wibank.de/wibank/hes
sen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074) Auskunft.
Die Hessen-Mikroliquidität kann von hessischen Kleinunternehmen mit maximal 50
Vollzeit-Beschäftigten beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen
Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen
Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für
Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die
Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren
oder weitere Kosten berechnet.
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die
Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten
Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.
Pressekontakt:
Claudia Ungeheuer
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (0)69 9132-3716
E-Mail: mailto:claudia.ungeheuer@wibank.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/103206/4817086
OTS: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen