Foto: Polizei mit Mundschutz, über dts Nachrichtenagentur
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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Eine Corona-Erkrankung von Polizeibeamten soll künftig als Dienstunfall eingestuft werden und die entsprechenden versorgungsrechtlichen Folgen haben. Das fordert die
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), über den die "Welt" (Mittwochausgabe).
"Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer Covid-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert und beantragen
folgerichtig, eine Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen", schreibt der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Die Polizei setze zwar die beschlossenen Corona-Regeln durch und
sei deshalb einem verstärkten Infektionsrisiko ausgesetzt. Um im Fall einer Ansteckung aber einen Dienstunfall geltend machen zu können, müssten die Mitarbeiter lückenlos nachweisen, dass sie sich
die Infektion im Dienst zugezogen haben. "Bei einer Covid-19 Erkrankung, deren Inkubationszeit zwischen fünf und 14 Tagen beträgt, scheint der zweifelsfreie Nachweis der zeitlichen Bestimmung
schlichtweg unmöglich zu sein", so Wendt. Nach Angaben der Gewerkschaft gibt es derzeit allein in der Bundespolizei circa 400 Corona-Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen
könnten. Rund 2.000 Polizisten sind an Corona erkrankt oder befinden sich in Quarantäne.
DPolG
Corona-Erkrankungen in der Polizei als Dienstunfall werten
Eine Corona-Erkrankung von Polizeibeamten soll künftig als Dienstunfall eingestuft werden und die entsprechenden versorgungsrechtlichen Folgen haben. Das fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in einem …
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