340 Euro Bußgeld: Altenpflegerin fährt zehn Minuten zu früh zur Arbeit
In Baden-Württemberg herrscht bereits das, was großen Teilen des restlichen Deutschlands gerade nochmal erspart blieb: Nächtliche Ausgangssperren. Jeden Tag zwischen 20 und 5 Uhr darf man das Haus nicht mehr verlassen. Für Ausnahmen wie z.B. den Weg zur oder von der Arbeit, darf man gnädiger weise noch auf die Straße. Alles andere wäre in Schwabenland
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