DGAP-Adhoc
Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen
DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Zulassungsgenehmigung Delivery Hero SE erhält die schriftliche behördliche Genehmigung der koreanischen Kartellbehörde und wird aufgrund des Kursanstiegs der Delivery-Hero-Aktie und des daraus resultierenden höheren Werts der Gegenleistung wahrscheinlich eine erhebliche Wertberichtigung vornehmen müssen |
Berlin, 3. Februar, 2021 - Die koreanische Kartellbehörde ("KFTC") hat gestern Nachmittag in Südkorea der Delivery Hero SE ("Delivery Hero") ihre Entscheidung schriftlich übermittelt, in der sie die bedingte behördliche Genehmigung von Delivery Hero's Joint Venture mit Woowa Brothers Corp. ("Woowa"), dem Betreiber von Südkoreas größter Essenslieferplattform, bekräftigt. Die Genehmigung steht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie am 28. Dezember 2020 bekanntgegeben, d. h. der Veräußerung der 100%igen südkoreanischen Tochtergesellschaft Delivery Hero Korea LLC. ("Yogiyo") und der Aufrechterhaltung des Status Quo von Yogiyo bis zum Abschluss der Veräußerung. Ziel ist es, die Transaktion im März 2021 abzuschließen.
Delivery Hero hatte am 13. Dezember 2019 den Kauf von Anteilen an und die Gründung eines Joint Ventures mit dem Management von Woowa angekündigt. Der Transaktion liegt ein Unternehmenswert von Woowa auf bargeldloser und schuldenfreier Basis und vor bestimmten Anpassungen von USD 4,0 Mrd. (EUR 3,6 Mrd.) zu Grunde. Als Gegenleistung wurden bis zu ca. EUR 1,7 Mrd. in bar und bis zu ca. EUR 1,9 Mrd. in neuen Delivery-Hero-Aktien vereinbart, basierend auf dem damals vereinbarten 20-tägigen volumengewichteten Durchschnittskurs der Delivery-Hero-Aktie von EUR 47,47.